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Zeit und Geschichte

Der Frankfurter Auschwitz-Prozess – das wichtigste Verfahren gegen NS-Täter

Hauke Friederichs
Journalist und Autor
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Hauke FriederichsSamstag, 31.08.2019

Am 20. Dezember 1963 steht der erste Mörder aus dem Konzentrationslager Auschwitz vor Gericht. An diesem Tag beginnt der 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess im Frankfurter Rathaus Römer mit der Verhandlung gegen SS-Oberscharführer Wilhelm Boger. Das Verfahren geht nicht auf systematische Ermittlung zurück. Auslöser ist die Anzeige einer Privatperson gegen einen der späteren Angeklagten aus dem Frühjahr 1958.

Zunächst ermittelt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, ab Dezember auch die Zentrale Stelle in Ludwigsburg. Im Januar 1959 erhält der Frankfurter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer zahlreiche Dokumente, die gezielte Tötungen von Auschwitz-Häftlingen durch SS-Leute belegen. 

Sofort beginnt Bauer seine Ermittlungen auf. Der Jurist war als Jude und Sozialdemokrat vom NS-Regime verfolgt worden. Im Frühjahr 1959 bringt Bauer den Bundesgerichtshof in Karlsruhe dazu, dass die juristische Zuständigkeit für alle in Auschwitz verübten Verbrechen dem Frankfurter Landgericht übertragen werden. 

Bauer stellt eine hochmotivierte und engagierte Gruppe von Staatsanwälten zusammen, die von Hanns Großmann geleitet wird. Kein Mitglied ist in Verbrechen der Nationalsozialisten verstrickt: Georg Friedrich Vogel, Joachim Kügler und Gerhard Wiese treiben die Ermittlungen voran. Unterstützt werden sie von Hermann Langbein, einem Überlebenden des KZ Auschwitz und Mitbegründer des Internationalen Auschwitzkomitees. Sie tragen gemeinsam Beweise und Zeugenaussagen zusammen.

Im April 1963 kann die Staatsanwaltschaft gegen 23 SS-Angehörige und einen Funktionshäftling Anklage erheben. Wenige Tage vor Weihnachten 1963 beginnt die Hauptverhandlung gegen 22 Angeklagte. Mit 183 Verhandlungstagen bis August 1965 und 360 Zeugen, ist der 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess zwar nicht das längste NS-Verfahren in der Bundesrepublik, dafür sicherlich aber das öffentlichkeitswirksamste und bedeutendste.

Die Verfahrensakten werden vom Hessischen Landesarchiv digitalisiert. Die Dateien sollen veröffentlicht werden.

Der Frankfurter Auschwitz-Prozess – das wichtigste Verfahren gegen NS-Täter

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