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Flucht und Einwanderung

Farben der Regenbogenfahne: entscheidend fürs Asylverfahren

Omid Rezaee
Journalismus, Nahost, Iran, Afghanistan, Minderheiten, Kultur, Migration, Flucht

Geboren 1989 im Iran, studierte Maschinenbau, studiert Digital Journalism, seit 2015 in Berlin, freier Journalist bei deutschen und persischen Medien

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Omid RezaeeDienstag, 05.06.2018

Im Iran ist die Homosexualität strafbar. Im schlimmsten Fall kann es zur Todesstrafe führen. Das ist allerdings in den letzten Jahren - zum Glück - nicht der Fall gewesen. Mittlerweile hält ein Großteil der Bevölkerung in Großstädten es für falsch, jemanden wegen der sexuellen Orientierung zu bestrafen. Doch die Entkriminalisierung der Homosexualität ist kein Thema für das Regime, weder für Hardliner oder noch für sogenannte Reformer.

Nie erscheint das Thema Homosexualität in den inländischen Medien, außer wenn sie als Perversion oder Krankheit betrachtet wird. Auf dem Land und in Kleinstädten ist der Alltag für die LGBT-Community ziemlich schwierig.

Daher ist die Flucht aus dem Iran einer der wenigen übriggebliebenen Wege für diese Leute. In der Türkei warten momentan 1200 Flüchtlinge, die aufgrund der sexuellen Orientierung ihre Länder verlassen haben, darauf, in ein drittes Land ziehen zu dürfen, 1000 von ihnen sind Iraner*innen.

Österreich ist kein beliebtes Ziel für iranische Flüchtlinge, im Vergleich zu Deutschland, den skandinavischen Ländern und Großbritannien. Aber einige landen offensichtlich in diesem Land, ob freiwillig oder weil es ihnen nicht gelungen ist, ein anderes Zielland zu erreichen.

Schwule und lesbische Asylbewerber aus dem Iran haben es in Österreich aber auch besonders schwer. Offensichtlich wird Verfolgung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oft nicht als Asylgrund anerkannt. Es geht noch einen Schritt weiter: Wenn jemand nicht weiß, was die Farben der Regenbogenfahne bedeuten, dann ist er nicht asylberechtigt. In diesem Beitrag im Österreichischen Rundfunk erzählt Navid, ein iranischer schwuler Asylbewerber, so stehe es in seinem Ablehnungsbescheid. Seine Asylentscheidung liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht.

Sollte er abgeschoben werden, kann es ihn theoretisch das Leben kosten.

Farben der Regenbogenfahne: entscheidend fürs Asylverfahren

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