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Flucht und Einwanderung

Die für das Menschenretten angeklagte Kapitänin

J. Olaf Kleist
Politikwissenschaftler mit dem Schwerpunkt Flüchtlingsforschung

am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), Berlin.

Gründer des Netzwerks Fluchtforschung.

Forscht zu, schreibt über und kommentiert Migrations- und Flüchtlingspolitik, insbesondere aber nicht nur in Deutschland und Europa.

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J. Olaf KleistFreitag, 08.02.2019

Sie fährt nicht zum Spaß zur See. Sie fährt, weil es sein muss, um Menschenleben zu retten, da es die europäischen Staaten nicht tun. Nein, sie fährt nicht, sie fuhr aufs Mittelmeer. Denn nun wird sie von einem dieser europäischen Staaten verklagt. Italien droht ihr mit bis zu 20 Jahren Haft. Nachdem ihr Schiff verwanzt wurde, vier Behörden gegen sie ermittelt haben, Spitzel auf sie angesetzt wurden. Wie auf einen Staatsfeind. Für's Menschenretten.

Pia Klemp ist eine Heldin unserer Zeit und es ist wichtig, von ihr zu erfahren, ihr zuzuhören und sie zu unterstützen.

Die für das Menschenretten angeklagte Kapitänin

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Kommentare 4
  1. Nutzer gelöscht
    Nutzer gelöscht · vor mehr als 5 Jahre

    Ich wette, diese gegenderte Heldin birgt drei Geschlechter in sich. Ein Wunder der Natur. . . .

  2. Kommentar entfernt
    Kommentar entfernt · vor fast 6 Jahre

    Dieser Kommentar wurde gelöscht.

    1. J. Olaf Kleist
      J. Olaf Kleist · vor fast 6 Jahre

      Danke für Ihren sachlichen Beitrag.

  3. Wendelin Ackermann
    Wendelin Ackermann · vor fast 6 Jahre

    Leider wieder eine grobe und leider auch irgendwie populistische Vereinfachung. Sie ist nicht fürs 'Menschenretten' angeklagt worden. Die Ermittlungen laufen wegen dem Verdacht zur Beihilfe zur illegalen Einwanderung.

    1. J. Olaf Kleist
      J. Olaf Kleist · vor fast 6 Jahre

      Es ist richtig, dass "Menchenretten" kein Straftatsbestand ist. Ihr wird aber Beihilfe zur illegalen Einwanderung vorgeworfen, da sie Menschen aus dem Mittelmeer gerettet und - im Einklang mit euroäpischem Recht - nach Europa gebracht hat. Dies scheint mir doch eher eine semantische als eine sachliche Unterscheidung zu sein.
      Die Genfer Flüchtlingskonvention besagt übrigens, dass Flüchtlinge für irreguläre Einreise nicht bestraft werden dürfen. Nur für deren Helfer*innen gilt dies absurder Weise nicht.

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