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Abtreibungsrecht: Deutschland muss sich an die eigene Nase fassen

Meike Leopold
Kommunikationsexpertin

Kommunikationsexpertin mit Wurzeln im Journalismus. Unternehmensbloggerin der ersten Stunde. Buchautorin und Speakerin. Selbstständige Beraterin für (digitale) Unternehmenskommunikation. Bloggt auf www.start-talking.de.

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Meike LeopoldDonnerstag, 05.05.2022

Ja, es ist verheerend, wenn Roe vs. Wade in den USA fällt. Es wäre ein schlimmer Schlag gegen die Frauenrechte, ein Menetekel, was die politische Zukunft der Staaten betrifft und ein ganz und gar falsches Signal der ältesten Demokratie an die ganze Welt. 

Doch es ist wohlfeil,mit dem Finger auf Amerika zu zeigen. Zumindest aus der Perspektive Deutschlands. Denn bei uns sind Schwangerschaftsabbrüche bereits seit 1871 (!) verboten. Bis heute ist ein Abbruch eine Straftat, die nur unter bestimmten Bedingungen nicht verfolgt wird. Diese Bedingungen werden im Beitrag des Tagesspiegel zur Erinnerung noch einmal aufgeführt. 

Eigentlich wäre es historisch gesehen genau jetzt an der Zeit, hierzulande auch den Paragrafen 218 ersatzlos zu streichen, nachdem der unsinnige "Werbeparagraf" 219a von der Ampelkoalition nun endlich abgeschafft werden soll. Darüber hinaus muss die Infrastruktur für ungewollte schwangere Frauen dringend verbessert werden. In manchen Regionen gibt es kaum noch Möglichkeiten, den Eingriff vornehmen zu lassen. 

Abtreibungsrecht: Deutschland muss sich an die eigene Nase fassen

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Kommentare 1
  1. Cornelia Gliem
    Cornelia Gliem · vor mehr als 2 Jahre

    ich wäre zwar auch dafür den 218 grundlegend zu ändern. streichen halte ich allerdings auch für ...falsch. Es gibt ja mehrere 'ähnliche' Straftatbestände bzw. Regelungen. zb Körperverletzung ist grundsätzlich verboten. Außer man willigt ein und es ist nicht sittenwidrig wie etwa Haare schneiden oder Operation etc.

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