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In Bonn geboren, bei Heidelberg lebend. Freier Historiker mit Schwerpunkt in der digitalen Public History, dort Kopf von und hinter @9Nov38, @DigitalPast und @Gefluechtet. Interessiert sich vor allem für europäische Zeitgeschichte, Amerikanische Geschichte und Geschichtsbilder der politischen Außenrandgruppen
Vor einigen Wochen ging die „Causa Reitzenstein“ durch Netz, Feuilleton und Wissenschaft: Per Anwalt hatte der Autor Julien Reitzenstein eine Rezension ändern lassen, die seiner Ansicht nach unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellte – nachdem dies geschehen war, forderte er weitere Änderungen, weshalb das Zentralorgan des deutschen geschichtswissenschaftlichen Rezensionswesens, H-Soz-Kult, gleich die ganze Rezension aus dem Netz nahm.
Jochen Zenthöfer hat sich des Falles nun mit ein wenig Abstand noch einmal angenommen und noch einen weiteren solchen Vorfall in die Schilderung aufgenommen, in dem ein Professor schlanke 12.000 Euro Entschädigung bezahlen soll, weil seine fünfseitige Besprechung einer Doktorarbeit der Urheberin ebenjener die Habilitation erschwere oder unmöglich mache.
Zenthöfer zeigt hier zwei Einzelfälle, die hoffentlich keinen Trend begründen, aber auf ein Grundübel des Rechtswesens verweisen: Wer den größeren Geldbeutel hat, und das sind oft Privatpersonen gegenüber geisteswissenschaftlichen Sachmittelkonten, hat auch den längeren Atem und kann sich deshalb erlauben, eine anwaltliche Drohkulisse aufzubauen. Und diese könnte die gesamte offene wissenschaftliche Debatte zerstören.
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