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Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Politische Wissenschaft, Journalistik und Kriminologie studiert, die Henri-Nannen-Journalistenschule besucht, als Redakteur bei ZEIT Online und P.M. History gearbeitet und als selbstständiger Journalist für ZEIT, PM, PM History, Stern, Spiegel Geschichte, G/Geschichte, Geo Epoche und andere Medien. Hat über Piraterie auf dem Mittelmeer promoviert. Die Doktorarbeit erschien 2018 bei edition lumiere.
Hauke Friederichs interessiert sich für Krisen und Konflikte, Armeen und Rüstung, Kriminologie und Verbrechensbekämpfung und viele andere Themen. Bei S. Fischer veröffentliche er 2018 gemeinsam mit Rüdiger Barth "Die Totengräber". Ein Buch über die letzten Tage der Weimarer Republik. Danach folgte 2019 "Funkenflug" über den Beginn des Zweiten Weltkriegs. Am 15. März 2021 erscheint "Das Wunder von Dünkirchen" im Aufbau-Verlag. Es beschreibt die Rettung von mehr als 300.000 Soldaten der Alliierten während der deutschen Westoffensive 1940.
Noch nie durften deutsche Rüstungsunternehmen so viele Panzer, Kampfflugzeugteile, Granaten und Sturmgewehre ins Ausland liefern. Im vergangenen Jahr genehmigte die Bundesregierung die Ausfuhr von Kriegsgerät in Höhe von gut 12,8 Milliarden Euro. Ein Rekordwert.
Nach dem Zweiten Weltkrieg hätte das niemand für möglich gehalten: Die Alliierten hatten die Rüstungsproduktion im besiegten Deutschland verboten. Und die Väter und Mütter des Grundgesetzes hatten vor, diese pazifistische Grundhaltung beizubehalten. Sie nahmen Artikel 26 in ihren Verfassungsentwurf auf, den Verbot eines Angriffskriegs – einschließlich der Beihilfe dazu.
Doch dann wurde der Artikel noch ergänzt. Artikel 26 Absatz 2 regelt bis heute, wie deutsche Unternehmen Waffen und Rüstungsgüter ins Ausland schaffen dürfen: Nur mit Genehmigung der Bundesregierung. Der Bundestag hat dabei kein Mitspracherecht. Wie kam es dazu?
"Auf Vorschlag des baden-württembergischen SPD-Abgeordneten Fritz Eberhard, wurde damals zudem Artikel 26 Absatz 2 entworfen, der den Umgang mit Kriegswaffen klären sollte", informiert der Bundestag. Daraus wurde das Recht der Regierung, allein, ohne Mitsprache der Parlamentarier, über die Waffenausfuhren zu entscheiden. Sie tut das von Anfang an geheim – und wenig transparent.
Seit 1955 entscheidet ein Geheimgremium über solche Fragen. Zunächst hieß dieser Kabinettsausschuss "Bundesverteidigungsrat", heute "Bundessicherheitsrat". Zusammengesetzt ist er aus den wichtigsten Mitgliedern: dem Kanzler, Chef des Kanzleramts, den Bundesministern des Auswärtigen, der Verteidigung, der Finanzen, des Inneren, der Justiz und der Wirtschaft. Seit acht Jahren gehört zudem der Entwicklungsminister zur elitären Runde. Zudem nehmen meist der Generalinspekteur der Bundeswehr und wohl auch die Chefs der Geheimdienste als Berater teil.
Der Sicherheitsrat erlaubte in den vergangenen Jahren, dass in Saudi-Arabien ein Fabrik für das Sturmgewehr G36 gebaut werden durfte und in Algerien eine Produktionsstätte für den Transporter Fuchs, dass Katar schwere Haubitzen und Kampfpanzer vom Typ Leopard erhält, die Vereinigten Arabischen Emirate Spürpanzer und Ägypten sowie Israel hochmoderne U-Boote.
Das "Anliegen, die Friedfertigkeit Deutschlands in der Verfassung festzuschreiben", das der Bundestag den Verfassern des Grundgesetzes zuschreibt, hat bei den Rüstungsexporten definitiv keine positive Auswirkung gehabt.
Quelle: Bundestag.de bundestag.de
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Wahre Worte. In einer sich radikal veränderten Welt sehe ich auch wenig Anlass dazu dies künftig stringenter zu handhaben. Viele "Partner" finde ich sehr zweifelhaft, insbesondere die nuklear Fähigkeit der U-Boote von Thyssen für Israel aber auch die Lieferungen an die Arabischen Staaten sowie Ägypten mit seiner Militärdiktatur. Andererseits muss sich ein Land auch selbst Produktionskapazitäten halten, wer die Sicherheit seines Landes in anderer Leuts Hände legt, der vernachlässigt auch eine wesentliche Aufgabe des Staates und gefährdet seine Unabhängigkeit.