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In Bonn geboren, bei Heidelberg lebend. Freier Historiker mit Schwerpunkt in der digitalen Public History, dort Kopf von und hinter @9Nov38, @DigitalPast und @Gefluechtet. Interessiert sich vor allem für europäische Zeitgeschichte, Amerikanische Geschichte und Geschichtsbilder der politischen Außenrandgruppen
Hans Püschel, Ex-Provinzbürgermeister, der 2010 von der SPD in die NPD wechselte, ist vom Oberlandesgericht Naumburg vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Patrick Bahners spricht von einem „Skandalurteil“, aber ganz so einfach ist es nicht.
Püschel hat im Dezember 2012 ein selbstgeschriebenes Gedicht im Internet veröffentlicht. Die Interpretation dessen lag nun beim Gericht, das in zweiter Instanz befand, dass §130 des Strafgesetzbuches keine Anwendung finden könne. Bahners übt sich nun durchaus vorbildlich in der Text-Exegese, die sich in erster Linie auf den Begriff der „Mär“ stützt, der ein „Märchen“ ebenso wie eine „Erzählung“ bedeuten kann.
Man kann den Richtern des Oberlandesgerichtes überaus guten Willen zugunsten des rechtsradikalen Angeklagten unterstellen, der sie als „Standgericht“ verunglimpfte. Doch eignet sich ein Text schon, den öffentlichen Frieden zu stören, wenn einer der klügsten Köpfe der FAZ erst die Zeilen auseinanderschrauben muss? Damit wir uns nicht falsch verstehen, Püschels Gedicht ist niederträchtig und ekelhaft. Aber die Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit sind eng gesteckt, um keine Kollateralschäden für die Freiheit auch der freiheitlich gesinnten Gesellschaft zu erzeugen. Es lag weniger am politischen Unwillen als an den legislativen Schwierigkeiten ein ordentliches Gesetz zu verfassen, dass Holocaustleugnung erst in den 1980er Jahren ausdrücklich strafbar wurde – genau wie es bis 1960 brauchte, um aus dem „Klassenhetze“-Paragraphen des Strafgesetzbuches einer gegen „Volksverhetzung“ wurde (im Übrigen auch ein Begriff, der vom Maas-Ministerium mal einer Revision unterzogen werden sollte).
Frappierend an Bahners‘ Artikel ist, dass der viel offensichtlichere Fall nur am Rande vorkommt: Denn wer „Die seit Kindesbeinen gelernten deutschen Verbrechen sind Lügen!“ in einem Artikel namens "Auschwitz, Majdanek – wann platzt die nächste Lüge?“ schreibt, der ist eindeutig und offenkundig ein Holocaustleugner.
Quelle: Patrick Bahners faz.net
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