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In Bonn geboren, bei Heidelberg lebend. Freier Historiker mit Schwerpunkt in der digitalen Public History, dort Kopf von und hinter @9Nov38, @DigitalPast und @Gefluechtet. Interessiert sich vor allem für europäische Zeitgeschichte, Amerikanische Geschichte und Geschichtsbilder der politischen Außenrandgruppen
Als 1956 die KPD in der Bundesrepublik vom Verfassungsgericht verboten wurde, war das entsprechende Verfahren schon fünf Jahre alt. Viel ist schon darüber geschrieben worden, mal verständnis-, mal vorwurfsvoll. Unbestritten ist die gerade in der Adenauer-Ära eindeutige Tendenz, KommunistInnen zu verfolgen und NS-TäterInnen eher an der langen Leine zu lassen, auch wenn die Bundesregierung sich die Mühe gab, immerhin die ersten Parteiverbote gleichmäßig zwischen KPD links und Sozialistischer Reichspartei rechts aufzuteilen.
Josef Foschepoth, emeritierter Zeithistoriker aus Freiburg, hat nun ein Buch über das KPD-Verbot geschrieben, dessen größte These direkt den Titel bekommen hat: „Verfassungswidrig!“ Ralf Husemann, der das Buch für die SZ rezensiert, ist durchaus angetan, denn Foschepoth ist nicht nur Kenner von KPD und Nachkriegsdeutschland, sondern schafft es wie kaum ein anderer Vertreter des Faches in Deutschland wirklich saftige neue Quellen zu heben.
Quelle: Ralf Husemann Bild: Süddeutsche Zeitu... sueddeutsche.de
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Im Geschichts-Unterricht hatte ich auch mal vom KPD-Verbot gehört, die näheren Umstände wurden damals aber nicht erörtert. Insofern ist der Husemann-Text bzw. das Foschepoth-Buch sehr aufschlussreich. Speziell die Art, wie die Bundesregierung das Verfassungsgericht beeinflussen wollte, sorgt für ungläubiges Staunen. Ins Positive gewendet: Beide Institutionen scheinen hier wirklich dazugelernt zu haben, wie man am jüngsten NPD-Verbotsverfahren sieht.