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Volk und Wirtschaft

Wie weiter mit der EU-Lieferketten-Richtlinie?

Jürgen Klute
Theologe, Publizist und Politiker
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Jürgen KluteSonntag, 03.03.2024

Am 24. April 2013 stürzte einmehrstöckiges Fabrikgebäude in Sabhar, einem Ort unweit der Hauptstadt von Bangladesch, Dhakar, ein (Rana-Plaza-Katastrophe). 1135 Textilarbeiterinnen wurden durch den Einsturz getötet und weitere 2438 Menschen wurden verletzt. Im Rahmen einer Plenardebatte am 31. Mai 2023 erinnerte das Europäische Parlament an diese Katastrophe und die Rednerinnen und Redner betonten, dass die EU-Lieferketten-Richtlinie ein Beitrag zur zukünftigen Verhinderung solcher Katastrophen sein soll.

Diese wie auch andere nicht ganz so große Katastrophen führten dazu, dass der UN-Menschenrechtsrat 2014 eine Initiative startete, um Unternehmen auf globaler Ebene zur Einhaltung von Mindestschutzrechten für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu verpflichten – mit anderen Worten sie auf die Einhaltung von Menschenrechten zu verpflichten und auch auf die Einhaltung von Umweltmindeststandards, da umweltzerstörende Produktionsmethoden oft die Lebensgrundlage von Menschen im Umfeld einer Produktionslage zerstören und Krankheiten verursachen. Die EU-Lieferketten-Richtlinie nimmt dieses Anliegen des UN-Menschenrechtsrates auf, mit dem Ziel, in der EU ansässige Unternehmen darauf zu verpflichten, die in der EU geltenden Sozial- und Umweltstandards auch außerhalb der EU auf einem Mindestniveau einzuhalten.

EU-Lieferketten-Richtlinie klingt sehr dröge. Kennt man aber diesen Hintergrund, dann wird schnell deutlich, dass es um die Einhaltung von grundlegenden Rechten geht, die Menschen ein Minimum an Schutz gibt, um ihnen ein halbwegs menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Nicht zuletzt ist die Initiative als Beitrag zur Umsetzung der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele zu verstehen.

Wie bereits in meinem piq „Entmythologisierung des EU-Lieferkettengesetzes“ darlegt, wurde die EU-Lieferketten-Richtlinie auf Druck der FDP von deutscher Seite in letzter Sekunde mit fragwürdigen und teils falschen Behauptungen gestoppt, was Gegenstand des genannten piqs ist.

Diese Verweigerungshaltung der Bundesregierung ist jedoch nicht neu. Bereits 2014 versuchte die damalige Bundesregierung die Initiative des UN-Menschenrechtsrates zu verhindern und nachdem ihr das nicht gelungen war, haben die folgenden Bundesregierungen mehrfach versucht, die Initiative zu Fall zu bringen. In einem schon etwas älteren taz-Artikel vom September 2018 hat Andreas Zumach das etwas genauer nachgezeichnet: „Menschenrechte müssen warten“. Die Berliner Bundesregierung war zwar nicht die einzige europäische Regierung, die sich gegen diese Initiative gestellt hat, aber sie ist seit 10 Jahre die treibende Kraft. Insofern überrascht die jetzige Blockade durch die Bundesregierung nicht.

Neben der deutschen Bundesregierung hat sich auch die schwarz-grüne österreichische Bundesregierung gegen die EU-Lieferketten-Richtlinie gestellt. Aus diesem Grund haben Regina Bruckner und András Szigetvari sich für den Wiener Standard die Pro- und Contra-Argumente angeschaut, dargestellt und gewertet. Zugleich haben sie eine vorsichtige Einschätzung vorgenommen, wie es mit der EU-Lieferketten-Richtlinie weitergehen könnte, die immerhin das derzeit wichtigste Gesetzgebungsprojekt auf globaler Ebene ist im Blick auf soziale und ökologische Mindeststandards.

Wie weiter mit der EU-Lieferketten-Richtlinie?

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