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Kurator'in für: Fundstücke Medien und Gesellschaft
Mag es, gute Geschichten zu erzählen.
Mag es, gute Geschichten zu lesen.
Mag es, gute Geschichten zu teilen. Das tut er hier.
Mag es gar nicht, in der dritten Person über sich zu schreiben.
Geschlechtergerechte Sprache ist ein emotionales Thema. In der Politik, in sozialen Medien, hier auf piqd. Wenn ich schreibe und öffentlich spreche, gendere ich. Aber ich möchte niemanden überzeugen, rege mich nicht über das generische Maskulinum auf und glaube, dass es größere Probleme gibt als das Gendersternchen.
Trotzdem empfehle ich dieses Interview mit der Verfassungsrechtlerin Anna Katharina Mangold. Bislang habe ich mich vor allem mit geschlechtergerechter Sprache in Medien und im Alltag beschäftigt. Mangold spricht dagegen über Gendern in Gesetzestexten.
Vergangenes Jahr schlug sie vor, die brandenburgische Landesverfassung neu zu formulieren – mit einem Gendersternchen, um nicht-binäre Menschen einzuschließen. Ihrer Meinung nach sei das nach einem BVerfG-Urteil aus dem Jahr 2017 verfassungsrechtlich geboten. Dennoch betrachtet Mangold das Gendersternchen nur als Notlösung:
Ich halte Formulierungen wie "der*die Minister*in" nicht nur sprachlich für wenig gelungen, sondern sie verfestigen doch auch weiter ein binäres Geschlechterdenken. Wir sollten für Amtsbezeichnungen ganz neue Formulierungen finden, die nicht geschlechtsspezifisch sind. Gut eignet sich der Begriff "Person", ohnehin ein bewährter Rechtsbegriff. Also etwa "vorsitzende Person" oder statt Minister*in, "die Leitung des Bundesministeriums" oder auch "Leitungsperson" oder "Ministerialperson". Das BVerfG schreibt selbst in seiner Dritte-Option-Entscheidung von "antragstellender Person".
Im weiteren Verlauf des Gesprächs geht es unter anderem um die Frage, ob Behördentexte im generischen Maskulinum verfassungswidrig sind, warum die Sparkassen nach wie vor nur die männliche Form in Formularen verwenden und was die Politik tun könnte. Dafür hat Mangold einen Vorschlag:
Ich meine, das Bundesjustizministerium sollte mit gutem Beispiel vorangehen und das Handbuch der Rechtsförmlichkeit anpassen. Dieses hat den Charakter einer Verwaltungsvorschrift und würde die Ressorts dazu verpflichten, Gesetze geschlechtergerecht zu formulieren. Dort steht bislang nur, dass Gesetze "geschlechtssensibel" formuliert werden müssen. Was auch immer das heißt. Das Handbuch ist zuletzt 2008 angepasst worden und berücksichtigt damit noch nicht die verfassungsrechtlichen Fortentwicklungen, wie etwa die Dritte-Option-Entscheidung des BVerfG von 2017.
Quelle: Hasso Suliak Bild: LTO www.lto.de
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"vorsitzende Person" oder "Leitungsperson" oder "Ministerialperson"... okay.