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Kurator'in für: Europa Fundstücke Volk und Wirtschaft
Jahrgang 1953, geboren in Bünde/Westfalen. Nach dem Studium der evangelischen Theologie in Bielefeld und Marburg/Lahn ab 1989 Leiter des Industrie- und Sozialpfarramtes des Kirchenkreises Herne. Von 2007 bis 2009 Referent für Sozialethik an der Evangelischen Stadtakademie Bochum. Von 2009 bis 2014 Mitglied des Europäischen Parlaments (DIE LINKE). Mein persönliches Highlight im EP: Ich war Berichterstatter für die Zahlungskontenrichtlinie, die jedem legal in der EU lebenden Menschen das Recht auf ein Bankkonto garantiert. Seit 2014 freiberuflich tätig. Publizist. Diverse Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Publikationen, seit Dezember 2016 Herausgeber des Europa.blog und seit Juni 2020 auch Herausgeber des "Ruhrpott Podcast".
Auf Mastodon: @[email protected]
Auf Bluesky: @jklute.bsky.social
Seit der Veröffentlichung der Correctiv-Recherche zu den Deportations-Plänen rechtsextremer Kreise inklusive der Neo-Nazi-Partei AfD ist nicht nur die Anzahl von Demonstrationen gegen diese menschenverachtenden und menschenrechtswidrigen Pläne in einem erfreulichen Maße nach oben geschnellt. Auch die Debatte um rechtliche Schritte gegen die AfD und ihren thüringischen Repräsentanten Björn Höcke, der schon seit längerem Deportations-Pläne propagiert, ist intensiver geworden.
Auf der einen Seite argumentieren BefürworterInnen rechtlicher Schritte, dass die im Falle eines Erfolgs die AfD finanzielle empfindlich treffen würden. Kritikerinnen verweisen hingegen darauf, dass ein solches Verfahren sehr lange dauert und die AfD sich als Opfer inszenieren könne und im Falle eines Scheiterns sich sogar als verfassungskonform darstellen könne.
In einem Essay für die taz hat Andreas Fischer-Lescano das Für und Wider rechtlicher Schritte noch einmal genauer unter die Lupe genommen. Fischer-Lescano lehrt Verfassungsrecht und Internationales Recht an der Universität Kassel und leitet dort außerdem das Fachgebiet Just Transitions.
Gut begründet kommt er zu dem Schluss, dass rechtliche Schritte gegen die rechtsextreme AfD mit hoher Wahrscheinlichkeit angesichts der bisherigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes Erfolg haben dürften. Aber selbst dann, wenn die diskutieren rechtlichen Schritte nicht zum gewünschten Erfolg vor dem BVerG führen sollten, hält Fischer-Lescano rechtliche Schritte für nötig und sinnvoll. Auch für diese Einschätzung nennt er gute Gründe, allerdings auch Bedingungen, unter denen ein ausbleibender juristischer Erfolg sich dennoch zu einem politischen Erfolg wenden kann.
Ein in der aktuellen Debatte unbedingt empfehlenswerter und lesenswerter Debattenbeitrag!
Quelle: Andreas Fischer-Lescano Bild: Illustration: Kat... taz.de
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Dem ist nur zuzustimmen. Noch als Ergänzung: im Grunde gibt es keine große Wahl ob man nun ein solches Verfahren beantragt oder nicht; jedenfalls nicht, wenn man von der Verfassungsfeindlichleit der AFD überzeugt ist. Artikel 21 GG ist da eindeutig. Es gibt keine taktischen Überlegungen a la 'die sind rechtsextrem aber ein Verbot würde die nur zu Märtyrer machen' etc.