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Kurator'in für: Europa Fundstücke Volk und Wirtschaft
Jahrgang 1953, geboren in Bünde/Westfalen. Nach dem Studium der evangelischen Theologie in Bielefeld und Marburg/Lahn ab 1989 Leiter des Industrie- und Sozialpfarramtes des Kirchenkreises Herne. Von 2007 bis 2009 Referent für Sozialethik an der Evangelischen Stadtakademie Bochum. Von 2009 bis 2014 Mitglied des Europäischen Parlaments (DIE LINKE). Mein persönliches Highlight im EP: Ich war Berichterstatter für die Zahlungskontenrichtlinie, die jedem legal in der EU lebenden Menschen das Recht auf ein Bankkonto garantiert. Seit 2014 freiberuflich tätig. Publizist. Diverse Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Publikationen, seit Dezember 2016 Herausgeber des Europa.blog und seit Juni 2020 auch Herausgeber des "Ruhrpott Podcast".
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In den Zeiten vor Trump galt das EU-USA Freihandelsabkommen TTIP als Teufelszeug. Kein anderes Handelsabkommen hat soviel Protest erzeugt wie TTIP. Sogar eine Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP wurde gestartet. Sie wurde zurückgezogen, nach dem Donald Trump kurz nach seiner Wahl die Verhandlungen zum TTIP-Abkommen aussetzte.
Die vierjährige Amtszeit von Donald Trump zeigte, dass ein Verzicht auf Handelsabkommen keine gute Lösung ist. Jedenfalls nicht dann, wenn die Alternative zu den klassischen Handelsabkommen ein Handelskrieg à la Trump ist.
Außerdem hat China in diesen Tagen mit 15 asiatischen Ländern das als „RCEP“ bezeichnete Handelsabkommen geschlossen. Die Mitgliedsländer zählen ungefähr 2,2 Milliarden EinwohnerInnen und produzieren etwa 30 % der globalen Wirtschaftsleistung.
Der künftige US-Präsident Joe Biden war als Vizepräsident von Barak Obama zuständige für Handelspolitik und in dieser Rolle auf amerikanischer Seite mit den TTIP-Verhandlungen betraut.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob TTIP mit der Amtsübernahme durch Joe Biden vor einem Revival steht.
Dieser Frage geht Jakob Arnold in einem Beitrag für die Zeitschrift Cicero nach. Arnold rekonstruiert die kritischen Punkte des TTIP-Abkommens. Er geht sie Punkt für Punkt durch und fragt, inwieweit sie einer Wiederaufnahme der Verhandlungen im Wege stehen könnten.
Für die Mehrzahl der neuralgischen Punkte an TTIP sieht Arnold Möglichkeiten einer pragmatischen Lösung. An ihnen dürfte aus seiner Sicht eine Wiederaufnahme der Verhandlungen nicht scheitern.
Als den entscheidenden Konfliktpunkt sieht Arnold die mangelnde Transparenz der bisherigen Verhandlungen über das Freihandelsabkommen. Bliebe es bei der bekannten und in der Vergangenheit heftig kritisierten Intransparenz, argumentiert Arnold, dann dürfte es keine Wiederaufnahme der Verhandlungen geben.
Mann und Frau dürfen gespannt sein, ob Arnold mit dieser Einschätzung richtig liegt.
PS: Die Alternative zum Handelskrieg à la Trump muss nicht in der Rückkehr zur alten Freihandelspolitik liegen. Statt eines Free Trade Agreements (FTA) ist auch ein Fair Trade Agreement denkbar. Käme es zu einer Neubestimmung der EU-Handelspolitik, dann hätten sich die harten Konflikte um TTIP gelohnt. Ansätze dazu haben sich in dem Konflikt herausgebildet, vor allem im Blick auf die Streitschlichtungsmechanismen.
Quelle: Jakob Arnold www.cicero.de
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Danke, sehr spannender Piq! Fühlt sich etwas an wie der Friedhof der (marktliberalen) Kuscheltiere, dass TTIP vielleicht doch noch Form annehmen könnte.
Wenn aber selbst ein TTIP-freundlicher Autor (auch wenn er das mit ein paar Köntrachen-Argumenten abzuwägen versucht) so wenig Fakten und wenig überzeugende Argumente für TTIP aufzubringen vermag, darf man schon skeptisch bleiben.
1) prognostizierte BIP-Steigerungen von 0,5% sind tatsächlich, selbst aus rein ökonomischer Sicht, eher schwach. Außerdem ist ja selbst bei vielen Ökonomen mittlerweile angekommen, dass das BIP kein sinnvoller Taktgeber für politische Entscheidungen ist.
2) "Von den Schiedsgerichten kann man halten, was man will." Stimmt, man kann aber auch einfach fragen, warum solche überaus fragwürdigen Instrumente überhaupt angedacht waren und weiß, welche demokratie-feindlichen Denkweisen dahinter stecken. Zum Punkt "ach, bei CETA haben wir die noch auch nicht bekommen": Selbst das Bundeswirtschaftsministerium (https://www.bmwi.de/Re...) schreibt, dass die USA ausdrücklich auf privaten, nicht-öffentlichen Schiedsgerichten behaart.