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Kurator'in für: Europa Fundstücke Volk und Wirtschaft
Jahrgang 1953, geboren in Bünde/Westfalen. Nach dem Studium der evangelischen Theologie in Bielefeld und Marburg/Lahn ab 1989 Leiter des Industrie- und Sozialpfarramtes des Kirchenkreises Herne. Von 2007 bis 2009 Referent für Sozialethik an der Evangelischen Stadtakademie Bochum. Von 2009 bis 2014 Mitglied des Europäischen Parlaments (DIE LINKE). Mein persönliches Highlight im EP: Ich war Berichterstatter für die Zahlungskontenrichtlinie, die jedem legal in der EU lebenden Menschen das Recht auf ein Bankkonto garantiert. Seit 2014 freiberuflich tätig. Publizist. Diverse Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Publikationen, seit Dezember 2016 Herausgeber des Europa.blog und seit Juni 2020 auch Herausgeber des "Ruhrpott Podcast".
Auf Mastodon: @[email protected]
Auf Bluesky: @jklute.bsky.social
Mit den folgenden Sätzen beginnt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG, Artikel 1):
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Wer diese drei Sätze ernst nimmt, der kommt nicht drumherum anzuerkennen, dass inklusive Sprache – also auch gendergerechte Sprache – ein Gebot ist, das sich aus eben diesem Artikel 1 des Grundgesetzes zwingend ableitet. Vor diesem Hintergrund erstaunt es mich immer wieder, dass Parteien und mittlerweile auch Länderparlamente über ein Verbot gendergerechter Sprache diskutierten, also über einen fundamentalen Verfassungsbruch, der gleich den Bruch der internationalen Menschenrechte und der entsprechenden europäischen Konventionen mit umfasst.
Dieser Gedanke geht mir als juristischem Laien schon länger durch den Kopf. Nun bin ich auf dem Verfassungsblog auf einen Artikel von Ulrike Lembke gestoßen, die genau dieses Argument unterstützt und als Rechtswissenschaftlerin und Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin die Rechtsgrundlagen natürlich viel besser und detaillierter kennt. Aus Lembkes Sicht verstößt das Verbot inklusive Sprache nicht nur gegen Artikel 1 GG, sondern gegen eine ganze Reihe weitere Gesetze, die sich aus Artikel 1 GG ableiten. Lediglich eine Sprachregel ist nach Lembke – zumindest in Hessen – nicht erlaubt:
Eine Variante wurde jedoch explizit ausgeschlossen (Hervorhebung im Original): „Die männliche Form einer Bezeichnung kann nicht als Oberbegriff angesehen werden, der die weibliche und männliche Form einschließt.“ Damit war in Hessen bereits vor 40 Jahren eine Erkenntnis angesprochen, die heute vielerorts noch fehlt: Es gibt kein generisches Maskulinum.
Es wird höchste Zeit Parteien, Parlamente und Regierungen daran zu erinnern, dass Genderverbote einen Verfassungsbruch darstellen und inklusive Sprache vielmehr ein Verfassungsgebot ist! Mensch kann Ulrike Lembke nur Dank dafür aussprechen, dass sie diesen Sachverhalt noch einmal in Erinnerung gerufen und argumentativ sehr gut untermauert hat.
Quelle: Ulrike Lembke verfassungsblog.de
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Na man kann ja vielleicht darüber streiten ob Inklusive Sprache ein Verfassungsgebot ist - aber dass Genderverbote ein Verfassungsbruch darstellen, dürfte eindeutig sein.
Seltsam … das Grundgesetz existiert seit 74 Jahren und erst seit einigen Jahren wird im Sprachgebrauch ein Verfassungsverstoss gesehen. Wie ist das möglich? Das Grundgesetz wurde ja nicht geändert.
Ich kommentiere hier nur, um ein wenig Balance in die Debatte zu bringen, weil sie, wie so oft bei ähnlichen Themen, von Männern dominiert wird ;-). Warum ist das wohl so?
Ich beobachte immer wieder in Foren oder Kommentaren, dass es vorwiegend Männer sind, die gegen das Gendern wettern. Auch hier sowie unter dem verlinkten Text ist dies zu beobachten.
Mir scheint, da gibt es einen Zusammenhang. Wer nicht unter Diskriminierung zu leiden hat, hat leicht reden.
Ich selbst bin eine Frau mit einer Liebe zu schöner Sprache. Fast alle Formen des sprachlichen Genderns gefallen mir überhaupt nicht. Ich wünschte, ich könnte darauf verzichten.
Aber als Frau fühle ich mich überhaupt nicht wohl mit einem unhinterfragten generischen Maskulinum. Dies ist ein Relikt und ein Ausdruck einer patriarchalen Gesellschaft.
Ich denke, die deutsche Sprachgemeinschaft muss irgendwann eine sprachliche Innovation finden, um die Schönheit und Ökonomie der Sprache mit der gleichwertigen Ansprache der Geschlechter zu vereinbaren.
Moin, man kann wirklich nur mit dem Kopf schütteln, wer alles hier "Verfassungsrichter" wird - im Fall von Ulrike Lembke (vorgeschlagen von der Linksfraktion) eine Juristin, die seit Jahren mit fragwürdigen ideologischen Gutachten für die "gendergerechte Sprache" kämpft und damit die Interpretation des GG 3,3 arg überzieht. Dort heißt es, dass Niemand wegen seines "Geschlechts ... seiner Sprache" ... "bevorzugt oder benachteiligt" werden darf. Das findet in D auch nicht statt. Jeder kann schreiben und sprechen, wie ihm oder ihr oder es der Schnabel gewachsen ist. Es geht daraus aber nicht hervor, dass der Staat das verordnen muss oder gar darf! - Siehe auch: https://www.faz.net/ak...
Im übrigen Herr Klute beziehen Sie in ihrem Kommentar sich fälschlicherweise auf GG 1 - und überziehen das Ganze noch mit der "Würde des Menschen", womit sie das Ganze noch stärker ideologisch adeln wollen. Die "Würde des Menschen" wird aber mit und seit Kant (1724-1804) so verstanden, dass kein Mensch als Mittel, sondern nur als Zweck behandelt werden solle.
Mit freundlichem Gruß, Josef König
Na, da werden mal wieder Biologie und Grammatik munter durcheinander gewürfelt. Peinlich, dass der Verfassungsblog solch einem einseitigen, ideologischen Nonsens eine Bühne gibt.