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Kurator'in für: Europa Fundstücke Volk und Wirtschaft
Jahrgang 1953, geboren in Bünde/Westfalen. Nach dem Studium der evangelischen Theologie in Bielefeld und Marburg/Lahn ab 1989 Leiter des Industrie- und Sozialpfarramtes des Kirchenkreises Herne. Von 2007 bis 2009 Referent für Sozialethik an der Evangelischen Stadtakademie Bochum. Von 2009 bis 2014 Mitglied des Europäischen Parlaments (DIE LINKE). Mein persönliches Highlight im EP: Ich war Berichterstatter für die Zahlungskontenrichtlinie, die jedem legal in der EU lebenden Menschen das Recht auf ein Bankkonto garantiert. Seit 2014 freiberuflich tätig. Publizist. Diverse Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Publikationen, seit Dezember 2016 Herausgeber des Europa.blog und seit Juni 2020 auch Herausgeber des "Ruhrpott Podcast".
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Auf Bluesky: @jklute.bsky.social
Erst gestern (26. März 2021) hat das Bundesverfassungsgericht vorerst das Bundesgesetz zum EU-Corona-Hilfsfond gestoppt. Und bereits heute hat Ulrike Herrmann in der taz ein Interview mit dem britischen Wirtschaftshistoriker Adam Tooze zu diesem Urteil veröffentlicht.
Man muss sich vergegenwärtigen, dass der EU-Corona-Hilfsfond in Höhe von ca. 750 Milliarden Euro während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft mit französischer Unterstützung eingerichtet wurde, um die dramatischen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern. Zugleich sollen diese Mittel für eine sozialökologische Transformation der EU genutzt werden beim Wiederaufbau der Wirtschaft. Die Karlsruher Entscheidung wird zur Verzögerung dieser dringend nötigen Hilfen führen – mit dramatischen Folgen für Menschen in vielen EU-Mitgliedsländern.
Vor diesem Hintergrund reflektiert das Interview von Ulrike Herrmann dieses Urteil. Tooze wertet den EU-Corona-Fond zudem als historischen Meilenstein der politischen Integration der Europäischen Union, da die EU erstmals im Rahmen dieses Fonds Schulden aufnehmen darf. Zu einem entsprechend scharfen Urteil über das BVG kommt Adam Tooze in dem Interview:
"Wie schon im Mai letzten Jahres lässt sich das Gericht durch eine euroskeptische Minderheit in Deutschland instrumentalisieren. Es begibt sich in europäischen Grundrechtsfragen in eine nationalistische Gefahrenzone."
Tatsächlich wurde das Urteil von Rechtsaußen angestoßen, nämlich durch eine Verfassungsbeschwerde des AfD-Gründers Bernd Lucke, wie Eric Bonse auf seinem Blog „Lost in Europe“ schreibt. Spannend wird sein, wie die Bundesregierung auf diesen Rückschlag reagiert und welches Echo es in der EU erzeugt. Die Antworten von Adam Tooze auf Ulrike Herrmanns Fragen dürften den zu erwartenden Grundtenor des Echos zutreffend vorwegnehmen.
Nachtrag (28.03.2021)
Zu ersten Reaktionen aus anderen EU-Mitgliedsländern auf die BVG-Entscheidung schrieb Felix Lee diesen Artikel in der taz vom 28.03.2021: Karlsruhe stoppt EU-Wiederaufbaufonds: Verheerende Entscheidung. Mit 750 Milliarden Euro aus Schulden will die EU wieder auf die Beine kommen. Doch das Bundesverfassungsgericht blockiert.
Und hier noch ein Kommentar von Ulrike Herrmann vom 28.03.2021 zum BVG-Urteil:
Quelle: Interview von Ulrike Herrmann mit Adam Tooze Bild: Giovanni Cipriano... taz.de
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