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am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), Berlin.
Gründer des Netzwerks Fluchtforschung.
Forscht zu, schreibt über und kommentiert Migrations- und Flüchtlingspolitik, insbesondere aber nicht nur in Deutschland und Europa.
In den letzten Wochen habe ich bereits auf die Verhandlungen vor dem EuGH hingewiesen (hier hier): Eine syrische Familie hatte gegen Belgien geklagt, in deren Botschaft zum Schutz ihrer Menschenrechte einen Antrag auf ein humanitäres Visum stellen zu dürfen. Trotz der Fürsprache des Generalanwalts lehnte das Gericht die Forderung der Syrer ab. Die Reaktionen waren emotional: Die Einen jubeln, die Anderen sprechen von einem "traurigen Tag für den Flüchtlingsschutz". Die Realität ist komplizierter.
Ein Recht auf Asylanträge in Botschaften europäischer Mitgliedsstaaten hätte diese sicherlich heillos überfordert. Das Resultat wären besonders schlechte und restriktive Verfahren gewesen, mit erschwertem Zugang zu gerichtlichen Überprüfungen - und damit unter Umständen die Unmöglichkeit für Flüchtlinge überhaupt Asyl in Europa zu bekommen. Mithin hätte dies unter Umständen Tür und Tor für die geplanten Auffanglager in Nordafrika geöffnet. Dass ein Recht auf Botschaftsasyl Menschenschmuggel unterbunden hätte ist auch fraglich. Abgelehnte Asylbewerber würden sich oft dennoch auf den Weg machen, aber dann als Undokumentierte in Europa leben. Schließlich hätte ein positiver Richterspruch die EU sicherlich in eine weitere flüchtlingspolitische Krise geworfen, wenn die meisten Anträge in deutschen, französischen und schwedischen Botschaften gestellt worden wären.
Mit dem Urteil ist allerdings keineswegs die Möglichkeit von humanitären Visa abgeschafft worden. Humanitäre Visa können von Mitgliedsstaaten ausgestellt werden, allerdings freiwillig und ohne einen Anspruch von Flüchtlingen. Solche weitaus häufiger zu vergeben wäre wichtig. Und legalen Zugang für andere Migranten zu schaffen. Vielleicht war das Verfahren ein Schock für die EU-Staaten, der sie dazu bringt. Und davon muss dann auch die Familie profitieren, die geklagt hat. Denn die sitzt noch mit Ungewissheit in Syrien und ist in der Diskussion um das Urteil weitgehend vergessen worden.
Quelle: Katharina Schuler zeit.de
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