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Volk und Wirtschaft

Brauchen wir die Schuldenbremse?

Frank Lübberding
Journalist und Autor
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Frank LübberdingMittwoch, 06.11.2019

Im Jahr 2009 beschloss der Bundestag im Rahmen der Föderalismuskommission II die Neuregelung der staatlichen Ausgabenpolitik im Grundgesetz. Der Art. 109 GG löste den zumeist als wirkungslos beschriebenen Art.115 GG in der alten Fassung ab. Im neu gefassten Art. 115 GG findet man deren Konkretisierung. Was das Bundesfinanzministerium darunter versteht, ist hier nachzulesen. Nun gibt es seit Monaten eine Debatte über diese verfassungsrechtliche Schuldenbremse, die jenseits der früheren Lagerbildung unter Ökonomen geführt wurde. Michael Hüther ist das interessanteste Beispiel für diesen Diskussionsprozess. In dem Kommentar von Gerald Braunberger werden die beiden zentralen Argumente zur "schwarzen Null" und zur "Schuldenbremse" genannt:

"Das Konzept der „Schwarzen Null“ ist hilfreich, wenn damit in guten wirtschaftlichen Zeiten staatliche Neuverschuldung verhindert wird. Aber das Konzept ist kontraproduktiv, wenn in einer schweren Rezession der Staat verpflichtet werden soll, auf jeden Fall Haushaltsdefizite zu vermeiden. Das alles ist seit Jahrzehnten bekannt. Die „Schuldenbremse“ ist nicht identisch mit der „Schwarzen Null“. Denn hinter der „Schuldenbremse“ verbirgt sich neben einer politischen auch eine ökonomische Logik: Sie gestattet dem Staat in einer Rezession einen bestimmten finanzpolitischen Spielraum, verpflichtet ihn ansonsten aber zu einem strengen Wirtschaften."

Pro und Contra kann man ansonsten noch in den links finden. Die zentrale Frage ist aber nicht ökonomischer, sondern verfassungspolitischer Natur. Es betrifft den Umgang mit dem Grundgesetz, das meint, politisches Handeln unter immer mehr rechtliche Vorbehalte stellen zu müssen. Dafür war diese Grundgesetzänderung von 2009 ein desaströses Beispiel. Damit verschwindet politische Verantwortung hinter einem rechtlichen Vorhang. Das befördert aber in Krisen wiederum die Phantasie von Politikern, nach Umgehungstatbeständen zu suchen. Etwa bei der Schuldenbremse: Nur falls jemand danach suchen sollte.

Brauchen wir die Schuldenbremse?

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