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Kurator'in für: Technologie und Gesellschaft Fundstücke
In Hohenlimburg geboren und in Berlin lebend. Recherchen in knapp vierzig Ländern für Feature-Redaktionen des Deutschlandfunks, verschiedener ARD-Sender sowie u.a. auch DIE ZEIT und FAS, einige Auszeichnungen, Bücher zu den Themen MENSCHENWERTBERECHNUNG, DEMENZ und HEIMAT, zuletzt vorwiegend Theaterstücke mit Uraufführungen an den Staatstheatern Karlsruhe, Nürnberg und Weimar.
Wie Simon Hurtz in der SZ berichtet, wurde kürzlich bekannt, dass die US-amerikanische Musikerin Taylor Swift im Mai bei einem Konzert in Kalifornien ihr Publikum per Gesichtserkennung erfassen ließ, um die Ergebnisse mit einer Datenbank bekannter Stalker abgleichen zu lassen. Scheinbar wird Swift von Hunderten solcher ‚Verfolger’ immer wieder belästigt und auch bedroht.
Aus Swifts Sicht ist die Rasterfahndung als Notwehrmaßnahme nachvollziehbar. In den USA ist sie auch legal. ... Dennoch wirft das Vorgehen Fragen auf. Wurden die Fans informiert? ... Wer hat die Überwachung in Auftrag gegeben, und wie lange bleiben die Aufnahmen gespeichert? Auf welcher Grundlage wurde die Datenbank erstellt? Gab es Treffer, und was wäre mit den angeblich erkannten Stalkern geschehen?
Fragen auf die bisher weder Swifts Management noch der Veranstalter antworten wollten. Hurtz verweist in dem Artikel auch auf die Nutzung von Gesichtserkennung in China, etwa im April dieses Jahres, als ein polizeilich gesuchter Mann in einer 60 000-köpfigen Menge von Konzertbesuchern festgenommen werden konnte.
Datenschützer und Menschenrechtsorganisationen warnten damals vor drohender Massenüberwachung, falls Technik für Gesichtserkennung flächendeckend zum Einsatz komme.
In China geht es klar in diese Richtung, in den USA verkauft Amazon die entsprechende Technik an Behörden, wobei eine solche Software neulich 28 US-Kongressabgeordnete mit Kriminellen verwechselte, wie sich später herausgestellt haben soll. Entsprechende Pilotprojekte laufen in Deutschland z. B. am Berliner Bahnhof Südkreuz (bei dem es auch schon Tausende zu Unrecht Verdächtige gegeben hat), wobei der gesetzliche Rahmen erst einmal eng gesteckt ist.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen bietet der Swift-Fall einen interessanten Anlass zur Diskussion über den gesellschaftlich gewünschten Anwendungsrahmen solcher technischen Möglichkeiten, bzw. über die Notwendigkeit solche Rahmenbedingungen überhaupt gesellschaftlich zu diskutieren.
Quelle: Süddeutsche.de GmbH, Munich, Germany Bild: John Salangsang/dpa sueddeutsche.de
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