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Mitglied des Deutschen Bundestages
stellvertretender Vorsitzender Internet Society Chapter Germany (ISOC.de)
Mitglied ICANN At-Large Advisory Committee (ALAC) 2014-2016,
Mitglied des 17. Deutschen Bundestages (2009-2013).
Geschäftsführender Gesellschafter CyberSolutions Ltd.,
Mitglied des Bundesvorstandes der FDP,
Vorsitzender FDP Oberbayern,
Vorsitzender des Vereins für liberale Netzpolitik - LOAD e.V.
http://www.digital-guerilla.org
Um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage schwelt ein seit Jahren andauernder Streit zwischen den Zeitungsverlagen und Google. Es geht im wesentlichen darum ob Google (und eigentlich auch andere Suchmaschinen) auf Artikel von Zeitungen verlinken dürfen. Google tut dies mit Hilfe kleiner Textanrisse (Snippets) die den Inhalt anreißen sollen. An diesen Snippets entfacht sich der erbitterte Streit. Die Verlage befinden sich dabei in einem Dilemma: Ohne eine Erwähnung bei Google brechen Ihre Nutzerzahlen ein, auf der anderen Seite behaupten sie dass diese Snippets möglicherweise die Lektüre des eigentlichen Artikels überflüssig machen könnte. Dahinter steckt jedoch das Interesse an dem nicht unerheblichen Werbeeinnahmen von Google zu partizipieren. Das Konstrukt des Leistungsschutzrechts sollte dies lösen und den Verlagen dieses Recht einräumen. Der Richter im Berliner Verfahren stellte aber nun fest: "Das ist ein sehr schlecht gemachtes Gesetz, dass viele Fragen aufwirft." Gerade deswegen insbesondere für Interessierte des piqd Konzeptes lesenswert!
Quelle: dpa morgenpost.de
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