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Kurator'in für: Fundstücke Medien und Gesellschaft Pop und Kultur
Journalist, Blogger, Vater, Fußballer, Sound-Nerd, DJ, Podcaster, Hamburg-Fan, Hamburg-Hater, alles mit größtmöglicher Leidenschaft und Überzeugung. Arbeitet für ZEIT und ZEIT-Online, eine Zahl verbliebener Tageszeitungen von Relevanz (RND, SZ, ND, Tagesspiegel). Hält PR-Jobs quantitativ in Grenzen und qualitativ auf dem Niveau vom Handelskammer-und Arte-Magazin. Leistet sich den Luxus, quasi umsonst für, Musikforen (MusikBlog) oder die taz zu schreiben. Lebt in St. Pauli.
Man könnte meinen, als weltweit bekannte Nachlassverwalterin des größten Songwriters aller Zeiten hätte frau mehr als genug zu tun. John Lennons Witwe Yoko Ono jedoch hat trotzdem noch reichlich Zeit für Kleinigkeiten. Wegen angeblicher Verwechslungsgefahr klagte die 84-jährige Aktionskünstlerin gegen den Namen der Yoko Mono Bar in Hamburg – und gewann den Rechtsstreit. Denn das Dumme, besser Lachhafte an diesem Fall ist: Den Laden gibt es bereits seit 17 Jahren. Genauer: gab. Aufgrund einer langwierigen Auseinandersetzung mit dem Vermieter stand schließlich schon vor Yoko Onos seltsamem Feldzug fest, dass die Yoko Mono Bar dicht machen muss, was sie vor wenigen Tagen dann auch tat.
Damit reiht sich der verrauchte Kellerclub nicht nur in die wachsende Liste geschlossener Subkultur-Institutionen ein, die am Kosten-Nutzen-Denken der Event-Kultur scheitern. Er zeigt auch, wie darin selbst frühere Bürgerschrecks so korrumpiert werden, bis alle Solidarität am eigenen Ego zerschellt. Das macht die Causa Yoko (M)Ono zum weiteren Beleg für den drohenden Untergang der Subkultur unterm Diktat der Wirtschaftlichkeit, wie ihn nicht nur lokale Medien schildern.
Quelle: Nico Binde abendblatt.de
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Stimmt, aber ich bezeichne sie später auch noch als Aktionskünstlerin. Und in der Tat - da dürften ein paar findige Inkasso-Anwälte im Spiel gewesen sein...
Bisschen gemein, sie als Nachlassverwalterin zu bezeichnen – sie ist Künstlerin und Musikerin in her own right. In diesem Zusammenhang auch bemerkenswert: Sie hat das Yoko Mono verklagt, nicht das John Lemon.
Trotzdem ist der ganze Fall grotesk. Ich wüsste gern, ob das mit der Klage wirklich ihre Idee war, oder die findiger deutscher Anwälte, die mit Blankoauftrag alle abmahnen, die sich zu dicht an Onos Namen und Werk ranwagen.