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Was dürfen ARD, ZDF und Co. neben ihren klassischen Programmen im Internet, vor allem in den Mediatheken anbieten? Das soll künftig das neue Telemediengesetz regeln, das am 1. Mai an den Start geht. Damit das klappt, müssen alle 16 Landtage dem Gesetzesvorschlag vorher zustimmen. Denn Medienpolitik ist Ländersache.
Quelle: Dagmar Weitbrecht und Steffen Grimberg Bild: MDR MEDIEN360G mdr.de
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