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Digital Resident aus Leidenschaft. Aber ohne dabei betriebsblind zu sein. Seit 2000 bewege ich mich als Journalist und als Trainer an den digitalen Schnittpunkten von Politik, Medien und Gesellschaft. Nützliche Links habe ich schon immer gerne geteilt.
Die Frage, ob Journalismus gemeinnützig werden soll, beschäftigt demnächst auch wieder den Bundesrat. Organisationen gelten laut Abgabenordnung als gemeinnützig,
wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
Wer als gemeinnützig anerkannt ist, genießt eine Reihe von steuerlichen Vorteilen, ist zum Beispiel von Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit und hat das Recht, Zuwendungsbestätigungen für Spenden auszustellen, die der Spender dann wiederum von der Steuer absetzen kann.
Bislang ist (Non-Profit-)Journalismus per se eben nicht gemeinnützig, sondern nur über Umwege. Beim Recherchebüro Correctiv über Weiterbildungsangebote, beim Blog Netzpolitik über den Förderzweck Verbraucherschutz. Correctiv und Netzpolitik, zwei bekannte Vertreter der Initiative Nonprofitjournalismus (zu der auch die August-Schwingenstein-Stiftung gehört, deren Geschäftsführer Marcus von Jordan auch piqd-Geschäftsführer ist), haben nun auf ihren Websites einen gleichlautenden offenen Brief an den Bundesrat veröffentlicht, in dem sie die Anerkennung von Journalismus als gemeinnützigem Zweck fordern. Interessant ist dieser Brief, weil er die Diskussion um die Notwendigkeit der Gemeinnützigkeit für den Journalismus in 18 Punkten differenziert behandelt. Auch wenn die Initiatoren ein klares Interesse verfolgen, so greifen sie in dem Brief auch Bedenken und Einwände gegen einen gemeinnützigen Journalismus auf, zum Beispiel:
Egal, wie man zu dem Vorstoß inhaltlich steht: Durch die Lektüre lernt man einiges über Gemeinnützigkeit dazu.
Quelle: Markus Beckedahl netzpolitik.org
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