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Umstrittenes Schutzgesetz: Was wollen Sexarbeiterinnen?

Natalie Mayroth
Journalistin & Kulturwissenschaftlerin
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Natalie MayrothDonnerstag, 07.07.2016

Das ist eine Frage, die nur wenige an dem neuen Prostituiertenschutzgesetz Beteiligte beantworten können. Dennoch hat der Bundestag heute schärfere Regeln verabschiedet, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als „erstmals rechtliche Rahmenbedingungen für die legale Prostitution und für den Schutz von Frauen“ bezeichnet werden. Kondompflicht für Freier, Erlaubnispflicht für Bordellbesitzer und Anmeldepflicht für Prostituierte klingen erst mal sehr plausibel, doch Widerspruch regt sich wie von Johanna Weber, Sprecherin des Berufsverbandes erotische und sexuelle Dienstleistungen.

„Ich bin Prostituierte und frage mich seit Langem, warum all die Menschen zu wissen glauben, was für uns Sexarbeitende das Beste ist“, schreibt sie auf Xing. Sie wehrt sich damit gegen die Vorstellung von Prostituierten als „traumatisierte Opfer“ und der Stigmatisierung ihres Berufs, die mit einer nicht mehr ganz zeitgemäßen Vorstellung von Moral verknüpft ist.

Auch die ARD-Inlandskorrespondentin Sarah Walzer kommt zu einem kritischen Fazit: Das Gesetz wäre zwar gut gemeint, doch könnte durch die Meldepflicht mehr Frauen in die Illegalität treiben, als sie besser zu schützen. Das betont auch Weber: „Selbst LKA-Mitarbeiter halten dieses Konzept für ungeeignet: Erfahrungen in Wien zeigen, dass die Registrierung kein Hindernis für Menschenhandel ist. Die dortigen Betroffenen waren fast alle registriert.“ Leider bleibt das nach Weber nicht der einzige Mangel. Perspektiven für einen realistischen Ausstieg für Kolleginnen, die einer anderen Tätigkeit nachgehen möchten, würden zudem fehlen. Einen gesonderten Paragrafen dazu konnte auch ich nicht im Gesetzesentwurf finden. 

Umstrittenes Schutzgesetz: Was wollen Sexarbeiterinnen?

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