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Als psychologische Beraterin unterstütze ich alleinstehende Personen mit Kinderwunsch, baue ein Informationsportal für Co-Elternschaft auf und engagiere mich ehrenamtlich bei Solomütter Deutschland e.V.
Mit Lisa Paus ist die dritte, eigentlich vierte, wenn Christine Lambrecht mitgezählt wird, Bundesfamilienministerin innerhalb weniger Jahre im Amt. An ihr ist es jetzt, dringende Änderungen zur Unterstützung besonders von Kindern durchzusetzen.
„Die größte Baustelle ist in jedem Fall die zügige Umsetzung der Kindergrundsicherung“, sagt Maria Loheide, Vorständin für Sozialpolitik bei der Diakonie. Tatsächlich ist die Kindergrundsicherung die sozialpolitische Schlüsselreform, die sich die Ampel vorgenommen hat. Ein Großteil der bisher rund 150 familienpolitischen Leistungen, wie etwa Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag soll darin gebündelt werden, um Kinderarmut zu bekämpfen. Ein fixer Garantiebetrag soll für jedes Kind ausgezahlt werden, zudem ein einkommensabhängiger Aufschlag.
Die Kindergrundsicherung wurde im Koalitionsvertrag der Ampelregierung festgeschrieben und soll in 2023 umgesetzt werden. Um akute Not zu lindern, wurde am 28.04.2022 im Bundestag der Gesetzentwurf „zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der Covid-19-Pandemie“ diskutiert.
Im Interview mit Mitgliedern der Forschungsgruppe „Grundsicherungsbezug und Arbeitsmarkt“ auf iab-form.de finden sich Einschätzungen zur Umsetzbarkeit und den Effekten einer Kindergrundsicherung. So sagt Dr. Torsten Lietzmann:
Ein zentrales Ziel der geplanten Kindergrundsicherung ist laut Koalitionsvertag, die Armutsgefährdung von Kindern zu bekämpfen. Hier reagiert man auf den einheitlichen Befund der Armutsforschung, dass die Armutsgefährdung bei Kindern und Jugendlichen in den vergangenen zehn Jahren auf einem hohen Niveau weitgehend konstant geblieben ist und über der Betroffenheit in der Gesamtbevölkerung liegt. So sind in den letzten Jahren circa 18 bis 20 Prozent der Kinder unter 18 Jahren von Einkommensarmut gefährdet, der vergleichbare Anteil in der Gesamtbevölkerung liegt bei circa 16 Prozent. Kinder und Jugendliche haben in Deutschland also ein besonders hohes Armutsgefährdungsrisiko, das es gilt, deutlich abzubauen.
Als problematisch sehen die Expert*innen die Tatsache, dass zwar oft Leistungen zustehen, aber nicht abgerufen werden, sei es aus Unwissenheit oder Überforderung. Dazu sagt Dr. Claudia Wenzig:
Wie wichtig eine einfache Antragstellung unter anderem durch Bündelung unterschiedlicher Leistungsarten für die Inanspruchnahme von Leistungen ist, wird immer wieder beim Bildungs- und Teilhabepaket angeführt. Dort wird häufig kritisiert, dass viele Förderleistungen trotz Rechtsanspruch nicht bei der Mehrheit der Kinder und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien ankommen. Dies sollte bei der Einführung einer neuen Kindergrundsicherung von Anfang an vermieden werden, zumal laut Koalitionsvertrag hier auch einige Einzelleistungen des Bildungs- und Teilhabepakets berücksichtigt werden sollen (siehe Infokasten). Die geplante Zusammenfassung von verschiedenen Leistungen in der neuen Kindergrundsicherung – auch über Kindergeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket und Grundsicherung hinaus – ist daher zu begrüßen. Denn damit muss nicht jede Einzelleistung auch einzeln beantragt werden.
Wie schnell die Kindergrundsicherung umgesetzt werden kann und ob sich die Situation der von Armut betroffenen Kinder dadurch signifikant ändern wird, bleibt abzuwarten.
Quelle: Felix Hackenbruch Bild: REUTERS www.tagesspiegel.de
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Vielleicht sollten für Grundsicherungen Familien gezielt angeschrieben werden mit Antragsformular(-Download) dabei...