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Klima und Wandel

Wie ein kaum bekannter Vertrag die Energiewende europaweit blockiert

Daniela Becker
Autorin

"Wie kann die Klimakrise gelöst werden?" ist die Frage, die mich am meisten beschäftigt. Ich bin Mitglied von RiffReporter, einem Autorenkollektiv und einer Genossenschaft für freien Journalismus.

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Daniela BeckerMontag, 14.09.2020

Die Niederlande würden lieber heute als morgen aus der Steinkohle aussteigen. Aber das geht frühestens 2030, denn die Regierung fürchtet, von Energiekonzernen auf horrenden Schadenersatz verklagt zu werden. Die Furcht ist berechtigt.

Grund ist der „Energy-Charta-Treaty“ (ECT), ein internationaler Vertrag, der Energiekonzernen das Recht einräumt, private Schiedsgerichte anzurufen. Sinn des Vertrages war es einst, Investitionen in Länder des ehemaligen Ostblocks zu schützen, deren Justiz noch nicht richtig funktionierte. Auf Basis des ECT konnten ausländische Energiekonzerne, die sich „unfair behandelt“ fühlten, Regierungen vor internationalen Schiedsgerichten verklagen.

Auch Deutschland hat den "Energy-Charta-Treaty" Anfang der neunziger Jahre ratifiziert.

Seither musste auch Deutschland schon unangenehme Erfahrungen damit machen. So berief sich Vattenfall aufgrund des Atomausstiegs auf den Energiecharta-Vertrag.

Inzwischen nutzen Energiekonzerne den ECT, sich den aus Klimaschutzmaßnahmen dringend notwendigen Umbau des Energiesystems vergolden zu lassen.

Oder wie Sandra Beekermann, Mitglied des niederländischen Parlaments, es formuliert: "Diese Firmen untergraben die demokratisch getroffenen Entscheidungen des niederländischen Volkes indem sie diese Klagen einreichen."

Sie verlangsamen und blockieren den Kohleausstieg und ziehen durch die Schadenersatzsummen natürlich auch dringend benötigte Gelder für den Ausbau der Erneuerbaren und der Klimawandelfolgen-Anpassungen ab.

Die Prozesse finden nicht vor einem ordentlichen Gericht unter öffentlicher und journalistischer Begleitung statt, sondern in einer Paralleljustiz, meist hinter verschlossenen Türen, meist in Washington, beim Schiedsgericht der Weltbank.

Drei Schiedsrichter entscheiden, einen stellt der Kläger, einen der Angeklagte, auf einen müssen sich beide Seiten einigen. Bislang wurden die 51 ECT-Mitgliedsländer zu rund 46 Milliarden Euro Schadensersatz verurteilt – mindestens, denn längst nicht alle Fälle sind öffentlich bekannt.

Dieser sehenswerte Frontal21-Beitrag arbeitet in nur zehn Minuten sehr gut heraus, wie der ECT europaweit die Energiewende massiv blockiert. Besonders interessant ist, dass innerhalb der Organisation die Stellvertreterin des ECT-Generalsekretärs 2019 versucht hat, die Missstände und die Agitation gegen Klimaschutzmaßnahmen zu thematisieren. Ihr Report wurde als „illegitim“ bezeichnet, ihr wurden „falsche Anschuldigungen“ und "Ideologie" vorgeworfen und sie wurde gekündigt.

Einzelne Länder wie Italien haben den ECT gekündigt, um Klimaschutzmaßnahmen durchsetzen zu können. Problem: Die Kündigungsfrist des ECT beträgt 20 Jahre. Dies ließe sich nur verhindern, wenn alle EU-Länder gemeinsam aussteigen. Das ist aber extrem unwahrscheinlich. Und den ECT klimafreundlich zu reformieren, scheint aussichtslos, weil die Fossillobby massiv interveniert.

Wie ein kaum bekannter Vertrag die Energiewende europaweit blockiert

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Kommentare 1
  1. Berthold Kaufmann
    Berthold Kaufmann · vor 4 Jahren

    CETA ist die neue Variante davon..... wäre tatsächlich wichtig das weiter zu diskutieren. Denn Verträge können verhandelt werden... immer... auch die Kündigungsfristen....
    Wenn sich die Rahmenbedingungen geändert haben, sodass gar der Sinn und Zweck dieser Verträge verlorengegangen ist, dann muss sich jede Regierung die Frage gefallen lassen, ob sie nicht das Gemeinwohl den partikularen Interessen unterordnet, wenn sie nicht sofort und fristlos kündigt. Die Rechtmäßigkeit einer Kündigung muss dann selbstverständlich jemand anders klären (die EU?)und nicht die Schiedsgerichte

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