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Klima und Wandel

Überblick über den Klimaplan der EU-Kommission

Dominik LennéDienstag, 15.09.2020

Der Plan der Maßnahmen im Rahmen des "Green Deal" ist sportlich. Das Gesamt-Reduktionsziel bis 2030 soll verschärft werden auf  - 55%.

Ein Teil der Maßnahmen beschäftigt sich mit dem EU-ETS (Emissions Trading System):

  • Der LRF (linear reduction factor) soll weiter erhöht werden, d.h. die Rate, mit der die EU-ETS-Cap sinkt, wird erhöht. 
  • Eine einmalige Vernichtung von Emissionszertifikaten wird angeregt. Dies ist sinnvoll, weil die Emissionen im ETS-Bereich seit 11 Jahren durch andere Maßnahmen über 100 Mt/a unter der Obergrenze lagen (siehe Sandbag-ETS-Dashboard), wodurch jedes Jahr Überschusszertifikate erzeugt wurden. 
  • Das EU-ETS könnte auf den Verkehrs- und Gebäudebereich ausgedehnt werden. Das heißt in der Praxis, dass für Kraft- und Brennstoffe - wohl über den Großhandel, also "upstream" - entsprechend ihrer Emissionen Zertifikate entwertet werden müssen. Diese Bereiche werden also aus dem non-ETS-Gebiet weitgehend in das ETS-Gebiet verschoben. Das ist spektakulär, denn es würde entweder eine Emissionsenkung in Bereichen erzwingen, die Jahrzehnte lang störrisch stagnierten, oder die Emissionssenkung in den klassischen ETS-Bereichen Kraftwerke und große Firmen noch einmal beschleunigen, oder beides ein bisschen. 

Der Druck auf die Industrie wird dadurch weiter zunehmen. Stahl und Zement werden teurer werden. Eine Umstrukturierung der gesamten Industrie in Richtung auf weniger emissionsintensive Bereiche wird geschehen. Die unvermeidlichen Begleiterscheinungen: Kapitalvernichtung, Arbeitsplatzvernichtung, Qualifizierungsvernichtung werden vom Staat gemildert werden müssen

Des Weiteren sollen die PKW-Flottengrenzwerte vermindert werden. Das zwingt die Autohersteller, deutlich mehr Elektrofahrzeuge zu verkaufen. 

Im Effort-Sharing-Bereich würden die Reduzierungsverpflichtungen für alle Nationen ebenfalls erhöht. 

Wie zu erwarten, wird dieses Tempo von vielen Wirtschaftsvertretern als "nicht machbar" bezeichnet.

Dass die Kommission das vorschlägt, heißt noch nicht, dass es auch so durchgeht. Sie hat zwar das alleinige Initiativrecht für EU-Rechtsakte, Rat und Parlament können die Vorschläge jedoch abändern. Die Kommission kann allerdings einen bis zur Wirkungslosigkeit abgeänderten Vorschlag zurücknehmen, um ein ihren Absichten zuwiderlaufendes Gesetz zu verhindern. (Wikipedia)

Überblick über den Klimaplan der EU-Kommission

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Kommentare 3
  1. Nutzer gelöscht
    Nutzer gelöscht · vor mehr als 4 Jahre

    Link funzt leider nicht.

    1. Maximilian Rosch
      Maximilian Rosch · vor mehr als 4 Jahre

      Jetzt sollte es gehen :)

    2. Nutzer gelöscht
      Nutzer gelöscht · vor mehr als 4 Jahre

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