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Warum Tierquälerei nur selten bestraft wird

Theresa Bäuerlein
Journalistin. Autorin. Seit (gefühlt) schon immer.
Zum Kurator'innen-Profil
Theresa BäuerleinDonnerstag, 03.09.2020

Die Besitzer:innen von Schlachtbetrieben und Bauernhöfen werden oft nicht bestraft, wenn sie mit Tieren schlecht umgehen. Der Strafrechtler Jens Bülte gibt in diesem Interview interessante Einblicke, die zeigen, woran das liegt. Er nennt folgende Punkte:

  • Die Arbeit der kontrollierenden Tierärzt:innen wird blockiert, teilweise werden diese sogar bedroht.
  • Staatsanwält:innen sind überlastet und arbeiten schlecht, Landwirt:innen hingegen haben hochspezialisierten Beistand.
  • Verfahren werden mit der Begründung eingestellt, die Agrarunternehmer:innen hätte nicht gewusst, dass die Haltung der Tiere so nicht erlaubt ist.

Den letzten Punkt findet er nicht zulässig:  

Hier werden aber zwei Dinge verwechselt: Wer nicht weiß, was er tut, handelt ohne Vorsatz. Wer aber weiß, was er tut, und nur glaubt, es sei erlaubt, ist nur dann straflos, wenn er seinen Irrtum nicht vermeiden konnte.

Wer dieses Interview liest, versteht, an wie vielen Schrauben gedreht werden muss, um den Tierschutz in Deutschland zu verbessern – mit Fleischverzicht allein ist es nicht getan. 

Warum Tierquälerei nur selten bestraft wird

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Kommentare 2
  1. Cornelia Gliem
    Cornelia Gliem · vor 4 Jahren

    Das ist sowieso eine Frechheit sondergleichen - das müsste ich mal behaupten bei irgendeinem Gesetzesverstoß: "ich wußte nicht dass das verboten ist" - o man

  2. Uwe Protsch
    Uwe Protsch · vor 4 Jahren

    Danke für diesen Beitrag!

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