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Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Politische Wissenschaft, Journalistik und Kriminologie studiert, die Henri-Nannen-Journalistenschule besucht, als Redakteur bei ZEIT Online und P.M. History gearbeitet und als selbstständiger Journalist für ZEIT, PM, PM History, Stern, Spiegel Geschichte, G/Geschichte, Geo Epoche und andere Medien. Hat über Piraterie auf dem Mittelmeer promoviert. Die Doktorarbeit erschien 2018 bei edition lumiere.
Hauke Friederichs interessiert sich für Krisen und Konflikte, Armeen und Rüstung, Kriminologie und Verbrechensbekämpfung und viele andere Themen. Bei S. Fischer veröffentliche er 2018 gemeinsam mit Rüdiger Barth "Die Totengräber". Ein Buch über die letzten Tage der Weimarer Republik. Danach folgte 2019 "Funkenflug" über den Beginn des Zweiten Weltkriegs. Am 15. März 2021 erscheint "Das Wunder von Dünkirchen" im Aufbau-Verlag. Es beschreibt die Rettung von mehr als 300.000 Soldaten der Alliierten während der deutschen Westoffensive 1940.
Damit will die Bundesregierung die Sicherheit in Deutschland verbessern: "Staatstrojaner" wurde die Software getauft, mit deren Hilfe Ermittler auf Computer und Smartphones zugreifen können. Entwickelt wird eine Version des Schnüffelprogramms von dem Unternehmen Finfisher aus München. Die Firma arbeitet eng mit den deutschen Strafverfolgungsbehörden zusammen, vor allem mit dem Bundeskriminalamt. Doch nun lernt Finfisher deutsche Beamte nicht nur als Kunden und Partner kennen. Die Münchener Staatsanwaltschaft und das Zollkriminalamt ermitteln gegen den Softwareentwickler.
Auslöser war eine Strafanzeige mehrerer Nichtregierungsorganisationen, die diese im Juli gemeinsam gegen Finfisher stellte. Sie weisen auf "Überschneidungen zwischen dem Programmcode des deutschen Staatstrojaners und einer Handy-App hin, die 2017 auf einer türkischen Website zum Download bereitstand", schreiben Helene Bubrowski und Constantin van Lijnden in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
"Der Vorwurf: Das Unternehmen soll die Überwachungssoftware an die türkische Regierung verkauft haben, ohne die zwingend erforderliche Genehmigung der Bundesregierung einzuholen. In der Türkei soll die Software zur Unterdrückung regierungskritischer Protestbewegungen eingesetzt worden sein."
Finfisher steht nicht das erste Mal am Pranger. IT-Experten der Universität Toronto gaben an, dass die Überwachungssoftware des Unternehmens 2015 in 32 Ländern im Einsatz war – nicht nur in Demokratien.
"Ein Konvolut interner Daten des Unternehmens, das 2014 von einem Hacker erbeutet und veröffentlicht worden war, legt Geschäftsbeziehungen unter anderem nach Bahrein, Qatar, Pakistan und Bangladesch nahe", schreiben die FAZ-Journalisten. "2015 wurden Überwachungsprogramme daraufhin in eine EU-Verordnung aufgenommen, die die Ausfuhr von Produkten mit einem sowohl zivilen als auch militärischen Verwendungszweck regelt."
Finfisher oder dessen Vertriebspartner könnte gegen diese Dual-Use-Verordnung oder das deutsche Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben. Die Staatsanwaltschaft München hatte bereits im Mai vergangenen Jahres ein Vorprüfungsverfahren begonnen, nachdem die Nichtregierungsorganisation "Access Now" auf einen möglichen Einsatz der Finfisher-Software in der Türkei hingewiesen hatte. Auch IT-Fachleute der Ruhr-Universität Bochum kamen bei ihren Analysen zu einem ähnlichen Ergebnis.
Quelle: Helene Bubrowski und Constantin van Lijnden Bild: DPA faz.net
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