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Überwachungsstaat made in Germany – die umstrittenen Geschäfte einer deutschen Firma mit der Türkei

Hauke Friederichs
Journalist und Autor
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Hauke FriederichsFreitag, 06.09.2019

Damit will die Bundesregierung die Sicherheit in Deutschland verbessern: "Staatstrojaner" wurde die Software getauft, mit deren Hilfe Ermittler auf Computer und Smartphones zugreifen können. Entwickelt wird eine Version des Schnüffelprogramms von dem Unternehmen Finfisher aus München. Die Firma arbeitet eng mit den deutschen Strafverfolgungsbehörden zusammen, vor allem mit dem Bundeskriminalamt. Doch nun lernt Finfisher deutsche Beamte nicht nur als Kunden und Partner kennen. Die Münchener Staatsanwaltschaft und das Zollkriminalamt ermitteln gegen den Softwareentwickler.

Auslöser war eine Strafanzeige mehrerer Nichtregierungsorganisationen, die diese im Juli gemeinsam gegen Finfisher stellte. Sie weisen auf "Überschneidungen zwischen dem Programmcode des deutschen Staatstrojaners und einer Handy-App hin, die 2017 auf einer türkischen Website zum Download bereitstand", schreiben Helene Bubrowski und Constantin van Lijnden in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

"Der Vorwurf: Das Unternehmen soll die Überwachungssoftware an die türkische Regierung verkauft haben, ohne die zwingend erforderliche Genehmigung der Bundesregierung einzuholen. In der Türkei soll die Software zur Unterdrückung regierungskritischer Protestbewegungen eingesetzt worden sein."

Finfisher steht nicht das erste Mal am Pranger. IT-Experten der Universität Toronto gaben an, dass die Überwachungssoftware des Unternehmens 2015 in 32 Ländern im Einsatz war – nicht nur in Demokratien. 

"Ein Konvolut interner Daten des Unternehmens, das 2014 von einem Hacker erbeutet und veröffentlicht worden war, legt Geschäftsbeziehungen unter anderem nach Bahrein, Qatar, Pakistan und Bangladesch nahe", schreiben die FAZ-Journalisten. "2015 wurden Überwachungsprogramme daraufhin in eine EU-Verordnung aufgenommen, die die Ausfuhr von Produkten mit einem sowohl zivilen als auch militärischen Verwendungszweck regelt."

Finfisher oder dessen Vertriebspartner könnte gegen diese Dual-Use-Verordnung oder das deutsche Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben. Die Staatsanwaltschaft München hatte bereits im Mai vergangenen Jahres ein Vorprüfungsverfahren begonnen, nachdem die Nichtregierungsorganisation "Access Now" auf einen möglichen Einsatz der Finfisher-Software in der Türkei hingewiesen hatte. Auch IT-Fachleute der Ruhr-Universität Bochum kamen bei ihren Analysen zu einem ähnlichen Ergebnis.

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