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Fundstücke

Schuldunfähigkeit und Wahnvorstellungen

Thomas Wahl
Dr. Phil, Dipl. Ing.
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Thomas WahlSonntag, 04.08.2019

In einer Zeit, in der sich die Meldungen über brutale Straftaten häufen, stellt der Artikel die Frage nach der Schuldfähigkeit. Das Strafgesetzbuch dazu:

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach diieser Einsicht zu handeln.

Wenn also eine psychische Störung die Fähigkeit des Täters, das Unrecht seiner Handlung einzusehen verhindert, dann ist er schuldunfähig. Solche Störungen können jeden treffen. Manchmal frage ich mich, ob die Wahnvorstellungen von Extremisten, man müsse und dürfe Politiker oder Andersdenkende, Andersglaubende töten, nicht oft auch in die Kategorie „Irre“ gehören. 

In der FAZ nimmt die forensische Psychiaterin Nahlah Saimeh dazu Stellung:

Dissoziale Persönlichkeitsstörungen bergen ebenso ein hohes Risiko für Gewalttaten, sowohl in Partnerschaften als auch außerhalb. Diese Menschen sind besonders leicht reizbar und werden schnell impulsiv aggressiv, benutzen aber auch instrumentelle Gewalt, um rücksichtslos gegen andere Menschen ihre Ziele und Interessen durchzusetzen. Sie begehen wiederholt Straftaten und sind durch Strafe auch nicht sonderlich zu beeindrucken. Und natürlich steigern Alkohol- und Drogenkonsum das Risiko für Gewalttätigkeit. Man muss aber Tötungsdelikte im sozialen Nahraum unterscheiden von Tötungsdelikten an Zufallsopfern im öffentlichen Raum. Gewalttaten im öffentlichen Raum betreffen Zufallsopfer, wie wir das von „Amok“-Taten kennen oder von extremistischer Gewalt. Solche Täter sind in der Regel nicht psychotisch. Und dann kann es noch Täter mit einem besonderen Problemthema geben, zum Beispiel „Hass auf Frauen“ oder dergleichen.

Wozu zählt nun Hass auf Politiker, Christen oder Moslems? Wird unsere Gesellschaft in Teilen psychotisch? Und was kann man dagegen tun? Diskutieren würde in solchen Fällen wohl wenig helfen. Allerdings können wir ja auch nicht alle extrem argumentierenden und „Haßkommentare“  absondernden Bürger in stationäre Behandlung schicken. Also Ruhe bewahren und Hysterie vermeiden?

Schuldunfähigkeit und Wahnvorstellungen

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Kommentare 1
  1. Leopold Ploner
    Leopold Ploner · vor mehr als 5 Jahre

    Eine erfreulich unaufgeregte Darstellung eines sehr komplexen Problems.

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