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Kurator'in für: Fundstücke Liebe, Sex und Wir Kopf und Körper
Theresa Bäuerlein schreibt am liebsten über die Hintergründe gesellschaftlicher Phänomene für verschiedene deutsche Medien. Themen, die sie dabei immer wieder faszinieren, sind Liebe und Sex mitsamt der dazugehörigen Industrie und Ernährungsfragen. Genau so gerne gräbt sie sich aber in jedes andere Thema ein, das ihren Kopf zum Surren bringt.
Dieser Artikel ist gerade einer der meistgelesenen auf Zeit Online, die Kommentare gehen in die hunderte. Es geht um ein sehr, sehr schwieriges Thema: Die Frage, ob Menschen bestraft werden sollen, die Migranten davor warnen, dass sie abgeschoben werden sollen. Das wären also zum Beispiel Flüchtlingshelfer, Mitstreiter im Kirchenasyl und auch Journalisten, die vorab über Abschiebungen berichten. Genau das sieht ein Gesetzesentwurf des Innenministeriums vor (die Pressefreiheit soll das angeblich nicht einschränken).
Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren sieht der Entwurf für jeden vor, der die Vollstreckung einer Abschiebung beeinträchtigt, indem er etwa "geplante Zeitpunkte oder Zeiträume einer bevorstehenden Abschiebung veröffentlicht". Dieser Plan ist Teil des euphemistisch betitelten Entwurfs für das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" (was dahinter steckt, erklärt hier die Süddeutsche).
Bei dem vieldiskutierten Zeit-Artikel spricht sich der Autor für die Strafen aus, "auch, wenn es wehtut." Denn, so das Argument des Autors, es sei eine "eklatante Schwäche des Rechtstaats", dass mehr Abschiebungen scheitern als umgesetzt werden. Er hält die Strafen für das richtige Signal. Mehr ist es wohl auch nicht, weil es sehr unwahrscheinlich ist, dass warnende Helfer der Grund dafür sind, dass von 57.000 geplanten Abschiebungen im letzten Jahr weniger als die Hälfte wirklich durchgeführt wurden.
Der große Schwachpunkt des Arguments ist, dass es von einem sehr gut funktionierenden System ausgeht. Da aber jedes sechste Asylverfahren fehlerhaft ist und Menschen nach wie vor in ein Bürgerkriegsland wie Afghanistan abgeschoben werden – beides merkt der Autor selbst an – kann davon keine Rede sein.
Quelle: Sasan Abdi-Herrle Bild: ZEIT ONLINE zeit.de
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