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Eher verfassungswidrig – eine Einschätzung zum Brandenburger Paritätsgesetz

Rico Grimm
Journalist

Ich schreibe „Cleantech Ing.“, einen Newsletter, über Technologien, die wir brauchen werden, um die Klimakrise zu lösen.

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Rico GrimmMontag, 04.02.2019

Das halte ich gerade für einen der besseren Texte zum Brandenburger Paritätsgesetz. Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (und wurde auch für die CDU zu dem Gesetz angehört).

Er glaubt, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist, da...

1) ... es die Freiheit der Wahl beeinträchtige, weil das Gesetz das Vorschlagsrecht der Parteien untergrabe.

2) ... es die Gleichheit der Wahl beeinträchtige, weil eine Kandidatur von Männern auf bestimmten Listenplätzen keine Chance mehr hätte (die der Frauen aber schon).

3) ... es die Programm- und Organisationsfreiheit der Parteien beeinträchtige.

Der Autor geht noch tiefer ins Detail – ohne Schaum vorm Mund (soweit ich das als juristischer Laie beurteilen kann). Da es sich bei unseren Parteien- und Wahlfreiheiten um wichtige Teile unserer Verfassung handelt, verdient dieses Gesetz genau diese Behandlung und eben auch einen kritischen Blick.

Das Kernproblem, das der Autor identifiziert, ist bedenkenswert:

Das Grundproblem liegt daher nicht im Wahlrecht oder in einem vermeintlich undemokratischen Nominierungsverfahren: Es sind einfach zu wenige Frauen in den politischen Parteien. Dieser Herausforderung müssen sich aber die Parteien stellen. Das Wahlrecht ist hier der falsche Ansatzpunkt.

Eher verfassungswidrig – eine Einschätzung zum Brandenburger Paritätsgesetz

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