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am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), Berlin.
Gründer des Netzwerks Fluchtforschung.
Forscht zu, schreibt über und kommentiert Migrations- und Flüchtlingspolitik, insbesondere aber nicht nur in Deutschland und Europa.
Der vermeintliche Skandal des Bremer BAMF, der eigentlich selbst ein Skandal war, ist vielleicht noch in Erinnerung (auf Piqd hier, hier und hier). Im Zuge dessen wurde auch darauf verwiesen, dass das tatsächliche Problem des BAMF eine Rationalisierung der Verfahren ist, die Asylentscheidungen letztlich an Verwaltungsgerichte auslagert, die nun heillos überfordert sind. Das Problem, wie das BAMF mit Antragstellern umgeht, ist aber offenbar noch viel grundsätzlicher, wie der Rechtsanwalt Dr. Swatek-Evenstein hier berichtet: nämlich ein gezieltes Umgehen von Gerichtsentscheidungen. Die Umstände sind kompliziert und ich verstehe sie nicht im Detail aber wenn das Beschriebene so stimmt, dann wäre dies tatsächlich ein Skandal.
Ausgangspunkt sind die sehr unterschiedlichen Schutzstandards für Flüchtlinge in EU/Schengen-Staaten. Wenn Menschenrechte im eigentlichen Schutzstaat nicht gewährleistet werden (können), so darf dorthin nicht abgeschoben werden. Dies wird überprüft, wenn die Betroffenen einen neuen Asylantrag in Deutschland stellen. Nun kommt es offenbar immer häufiger vor, dass Verwaltungsgerichte BAMF–Entscheidungen anzweifeln, dass kein Abschiebegrund vorläge, das BAMF aber entgegen der Gerichtsentscheidung weiter an der Begründung festhält, dass eine Ausreisepflicht bestehe. Das BAMF versucht dann mit verwaltungsrechtlichen Winkelzügen - die wohl in einem jurtistischen Niemandsland enden - das Verfahren bei den Gerichten zu lassen und so das Gerichtsurteil zu umgehen. Wie gesagt, es ist für mich als Nicht-Juristen schwer nachzuvollziehen, aber wenn, wie der Anwalt schreibt, Gericht sich inzwischen bemüßigt fühlen, immer wieder darauf hinzuweisen,
dass das Bundesamt sich weigere, dem Gesetzeswortlaut Folge zu leisten,
dann wäre es jetzt vielleicht an der Zeit, nach dem Rechtsstaat zu rufen, der im Bremer Fall so gerne beschworen wurde.
Es scheint kompliziert, aber deswegen sollte dies nicht verborgen bleiben. Vielleicht mögen Journalist*innen da mal nachhaken..?
Quelle: Mark Swatek-Evenstein verfassungsblog.de
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Heute ein Artikel über einen weiteren Versuch, in Dublin-Fällen die Rechte von Asylantragsteller*innen zu umgehen. Das Scheitern des Dublin Systems soll auf dem Rücken von Asylsuchenden ausgetragen werden, diesmal durch das Reduzieren des ohnehin schon reduzierten Existenzminimums: https://www.tagesschau...