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Feminismen

Über die Schwierigkeit, in der Bundesrepublik eine Schwangerschaft abbrechen zu lassen

Annett Gröschner
Schriftstellerin und Journalistin
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Annett GröschnerDienstag, 07.03.2017

In den letzten Monaten konnten wir den beeindruckenden Kampf der polnischen Frauen gegen ein fast vollständiges Verbot der Abtreibung in ihrem Land verfolgen. Aber auch in der Bundesrepublik Deutschland gibt es kein Recht auf Abtreibung, sondern nur einen 1995 ausgehandelten Kompromiss – für die ostdeutsche Frauenbewegung die bitterste Niederlage im Prozess der Wiedervereinigung. „Wer eine Schwangerschaft abbricht“, heißt es nach wie vor im Paragraf 218 StGB, „wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Bis heute ist eine Abtreibung bis auf die in Paragraf 218a festgeschriebenen Ausnahmen in Deutschland eine Straftat. Frauen, die eine Schwangerschaft abbrechen wollen, müssen das innerhalb von zwölf Wochen tun, aber nur, wenn sie sich mindestens drei Tage zuvor haben beraten lassen. Wie kompliziert das inzwischen ist, vor allem für Frauen in ländlichen Gegenden, beschreibt Eiken Bruhn in einer sehr lesenswerten Reportage in der taz. Ausgehend von der Meldung, dass ein Abtreibungsgegner Chefarzt in einer norddeutschen Klinik wurde und umgehend Schwangerschaftsabbrüche in seinem Haus verbieten ließ, geht die Autorin der Frage nach, wie die Situation in Niedersachsen überhaupt ist. „In den meisten Regionen, auch das ein Ergebnis der Recherche, ist die Wahlfreiheit stark eingeschränkt. In der Regel wird nur der chirurgische Abbruch angeboten – und der nur unter Vollnarkose.“ Es gibt lange Wartezeiten für Termine und die Frauen müssen zweimal kommen, zum Vorgespräch und zum OP-Termin. Recherchen in anderen Bundesländern bestätigen das Bild. „Entscheidend sei, dass jetzt die Generation der Frauenärzte und -ärztinnen zu praktizieren aufhört, die die bis in die 90er geführten Auseinandersetzungen um Paragraf 218 miterlebt haben. Die wissen, dass kein Recht auf Abtreibung erkämpft wurde, sondern Schwangerschaftsabbrüche als straffreies Unrecht behandelt werden.“

Über die Schwierigkeit, in der Bundesrepublik eine Schwangerschaft abbrechen zu lassen

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