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Kurator'in für: Fundstücke Medien und Gesellschaft Flucht und Einwanderung Feminismen
Reporter, Kurator, Autor für deutsche und internationale Medien. Studium der Politikwissenschaft/Anthropologie. Themen: Weiße Mehrheitsgesellschaft, MENA, Autokratien, Kapitalismuskritik, Feminismus und kritische Theorie.
Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Sieg für alle Menschen erzielt, die in Deutschland von Hate Speech betroffen sind. Und das sind meistens Frauen, Queers und von Rassismus betroffene Menschen. Politisch engagierte und bekannte Menschen aus diesen Gruppen, aber auch einfache User*innen im Internet sehen sich seit Jahren mit Beleidigungen, Drohungen und volksverhetzenden Inhalten konfrontiert. Die Täter*innen blieben bisher meistens anonym und unbestraft.
Denn in den sozialen Medien wird der Hass meist aus der Anonymität heraus in die Welt verschickt. Das geht über kleine Beleidigungen hinaus, hier geht es um grundsätzliche Fragen der Menschenwürde, Incels und White Supremacy. Mit Hilfe der Organisation Hate Aid klagte sich Künast also durch alle Instanzen, um den Meta-Konzern (der Facebook betreibt) zu zwingen, die Daten der Hassbrief-Schreiber*innen herauszurücken. Facebook und Co sind selten hilfreich gewesen und haben in der Vergangenheit (mit Verweis auf den Datenschutz) die Täter*innen gewähren lassen. Und genau das geht laut Verfassungsgericht nicht mehr so einfach.
Zwar muss sich die betroffene Person aktiv mit juristischen Mitteln für die Herausgabe der Daten einsetzen, was an sich schon eine große Hürde darstellt, doch gibt es nun mehr Rechtssicherheit: Wer hetzt, muss auch juristisch die Verantwortung dafür tragen.
Quelle: tsp Bild: dpa/Annette Riedl www.tagesspiegel.de
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