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Wenn man als Feministin irgendwas sagt, kommt oft jemand um die Ecke, der sagt, man sollte lieber dankbar sein, in so einem gleichberechtigten Land wie Deutschland zu leben, man solle mal EIN Gesetz nennen, das Frauen benachteiligt, naa?
Na ja, zum Beispiel die immer noch existierenden Paragraphen zum Thema Abtreibung. Nina Strassner ist Anwältin und hat darüber geschrieben, wie vorgestrig das Frauenbild der aktuellen Gesetzeslage immer noch ist.
Im Paragrafen 219 StGB steht wörtlich zur Zwangsberatung vor einer Abtreibung: „(...) die Beratung hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen.“ Mensch, das klingt so nett! (…) Frauen brauchen offenbar auch hier offenbar „Hilfe“ dabei, verantwortungsvoll und gewissenhaft zu entscheiden, ob sie eine Geburt durchstehen wollen oder nicht. Sogar so dringend, dass wir sie zu dieser „Hilfe“ zwingen.
Nun ist es nicht so, dass der Staat Frauen nicht „ermutigen“ könnte, Kinder zu kriegen. Er könnte z. B. mit besseren Lebensbedingungen für Familien, besserer Versorgung von Schwangeren helfen. Könnte man tun. Außer, man findet, Frauen sollten sich beim Kinderkriegen eben ein bisschen aufopfern, weil das irgendwie dazugehört. Im StGB steht immer noch, dass eine Abtreibung nur infrage kommt, wenn „der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, dass sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt“. Ein bisschen Opfer ist ganz normal.
Besonders schön finde ich den Vergleich mit dem Blutspenden, danke dafür:
„Ich bin ungewollt schwanger, ich möchte nicht gebären“ ist allen Ernstes in unserer Rechtsordnung „Unrecht“. „Ich möchte kein Blut spenden, selbst wenn jemand neben mir gerade stirbt und ich seine einzige Rettung bin“ fällt jedoch glasklar unter das Recht auf körperliche Selbstbestimmung.
Quelle: Nina Strassner Bild: Unsplash EN editionf.com
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Die Sache mit der Blutspende hat mich auch sehr schockiert. Das ist aus meiner Sicht ein klarer Beleg für eine eindeutige konzeptionelle Ungleichbehandlung mE gleich gelagerten Problems: Einschränkung der persönlichen körperlichen Selbstbestimmung zugunsten des Schutzes des Lebens eines anderen menschlichen Wesens. Wenn unterlassene Blutspenden bei akuter Lebensgefahr nicht mal tatbestandlich unterlassene Hilfeleistung sind, dann stimmt ganz klar etwas nicht mit der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Einschränkung von Schwangerschaftsabbrüchen.
Zunächst sollte man sich daher bemühen, bei Blutspenden, bzw. der Frage der unterlassenen Hilfeleistung sofern sie eine Einschränkung der körperlichen Selbstbestimmung darstellt, einen anderen Maßstab zu finden, dann eine gemeinsame Verhältnismäßigkeit mit Schwangerschaftsabbrüchen herstellen, z.B. durch Aufgabe einer Sondergesetzgebung und Einbeziehung in den Bereich "unterlassene Hilfeleistung".
Bis das nicht geschehen ist, ist dieser Punkt aus meiner Sicht das beste "My Body My Choice" Argument, das ich je gehört habe.
Hilfe um verantwortungsbewusst Oder überhaupt bewusst zu entscheiden: gut soweit. Aber sollte dieses Bildungsargument nicht für allgemeine Bildung und Hilfe gelten und nicht (erst) wenn schon eine nicht geplante Schwangerschaft vorliegt?
und der gesetzestext zielt ja nun eindeutig darauf dass die angestrebte verantwortungsbewusste Entscheidung gegen Abtreibung sein soll.
Dabei könnte diese Verantwortung auch darin bestehen eben kein Kind zur Welt zu bringen (=klar im besten Fall vorher schon dazu erst gar nicht ungeplant schwanger zu werden bzw. andere zu schwängern).
Natürlich ist ein menschliches Leben schützenswert. Jedes leben übrigens. Ab wann ein zellhaufen menschlicher Zellen mensch zu nennen ist - ist wund interessante und wichtige frage. Allerdings ist die Konsequenz auf eine positive Antwort darauf nicht eindeutig dann gegen Abtreibung. Denn tatsächlich greift sogar dann das Argument der Selbstbestimmung über den eigenen Körper (ganz unabhängig von den Fällen wo eine Schwangerschaft oder Geburt tatsächlich das leben der Mutter gefährdet und somit das "normale" notwehr-Argument griffe), da man bei alle Analogie diese Situation nicht ganz vergleichen kann mit dem berühmten (gruseligen) Beispiel des genialen Geigers der an einen anderen Menschen zwecks Überbrückung 9 Monate körperlich verbunden ist - und sonst sterben würde. oder doch: vergleichbar aber nicht gleichzusetzen. gruselig fand ich dieses Beispiel übrigens nicht nur wegen der saw-ähnlichen Szenerie sondern vor allem wegen seiner Implikationen, dass so selbstverständlich von unterschiedlich wertigen Leben ausgegangen wird! Der geniale Geiger? Der Normalo der gefälligst mal ein paar Monate Unannehmlichkeiten auf sich nehmen soll? oi.
Das Beispiel mit dem Blutspenden welches ja von meinem vor-Kommentator so abgelehnt wurde übrigens soll m.A.n. nicht Embryo mit simplen Blut gleichsetzen; es zielte wohl eher darauf ab dass wir als Gesellschaft niemanden zwingen anderen das Leben zu retten, selbst wenn es nur einen winzigen Aufwand bedeutete...
und wir schaffen es nicht mal, wenn wir doch das Leben von Embryo und Kindern überhaupt so wichtig nehmen, dafür zu sorgen dass alle möglichen hilfreichen Bedingungen vorhanden wären: aber so wirkt es schon so als ob das geborene Kind schnurz ist und es eigentlich doch nur darum ging, die unaufgeklärte verantwortungslose Frau zu disziplinieren.
Wo sind die vollzeit-kinderkrippen? wo die gutbezahlten, für Eltern kostenfreie nannys? Wo die kostenlosen ganztagesSchulen und Kinder-Grundsicherungen? wo die selbstverständlichen Beförderungen auch für Mütter? wo die kinderaufziehenden Väter oder oder oder? Wieso wird nicht flächendeckend und stetig in Schule und Familie Verhütung und sexualkunde vermittelt und wirklich gelehrt?
Das abtreibungsgesetz inkl. angeblichen Werbeverbot ist daher ein Witz. ein schlechter, auf Kosten der Frauen. Das ist ähnlich als ob man Männern das Samenverschleudern und Schwängernkönnen einfach mal verbieten würde (zwangsweise rückgängigmachbare Sterilisation sodass es nur gewollte Schwangerschaft gäbe)...
Wenn es zukünftig möglich wäre, befruchtete Eizellen und Embryos zu adoption freizugeben, können wir gern nochmal über alles reden.
Eins vorweg: Ich bin der Auffassung, dass Frauen die Entscheidung darüber haben sollten, ob sie eine Schwangerschaft beenden, oder nicht.
Aber ich sehe schon einige Dinge, die in dieser Debatte doch arg und ärger verwässert werden und in diesem Beitrag, finde ich, zu sehr: Es ist eben nicht klar, ab wann ein Embryo eigenes Lebewesen und ab wann Mensch ist. Menschen zu töten, ist eine sehr kritische Schwelle, die wir, nur in Ausnahmefällen übertreten sollten (viele würden mir selbst hier zunächst nicht zustimmen, aber damit verleugnen wir die (umstrittene) Legitimität von Morden in Kriegen, zu denen dann doch mehr zustimmen würden).
Die Rechtsprechung zu dem Thema ist kompliziert, aber sagt doch eindeutig, dass auch werdenden Menschen Menschenwürde zusteht. Und es ist eigentlich auch gar nicht leicht, zu begründen, warum man das Töten anderer Menschen ablehnt (Warum eigentlich nicht?) - viele würden aber mit Sicherheit das Argument der grundgesetzlich (als Ausdruck unserer humanistischen Kultur?) festgeschriebenen "Menschenwürde" herbeiziehen. Angesichts der Rechtslage steht man dann in einem logischen Konflikt, Abtreibungen zuzulassen.
Nun bin ich der Meinung, dass Menschen zu töten falsch ist (noch einmal aus ganz anderen Gründen, als dem GG, aber darüber kann man andersweitig diskutieren), ich zusätzlich nicht sicher weiß, ob der Embryo ein Mensch ist (aber die bloße Möglichkeit für sehr bedenklich halte) und ich weiß, dass die Mutter ein Mensch ist.
UND ich biege mir herbei, dass die moralische Verantwortung im Endeffekt nicht bei mir liegt, weil ich es mit dem Schutz der Autonomie der Mutter über ihren Körper (was beinahe der kleinstmögliche und damit schützenswerteste Bereich persönlicher Autonomie sein dürfte) irgendwie begründen kann, den *evtl.* geschehenden (krassen) moralischen Fehler -nämlich Mord- geschehen zu lassen. Ich halte die juristische Toleranz für die richtige Entscheidung zu einem heiklen Thema.
Und deswegen halte ich das hier für total überzogen: "Frauen brauchen offenbar auch hier offenbar [sic!] „Hilfe“ dabei, verantwortungsvoll und gewissenhaft zu entscheiden, ob sie eine Geburt durchstehen wollen oder nicht. Sogar so dringend, dass wir sie zu dieser „Hilfe“ zwingen."
Ja, Laien sind gut damit "beraten", sich bei Themen, über die man sich in der Philosophie, der Naturwissenschaft und dem Recht seit Jahrhunderten nicht klar werden kann, Rat von Experten zu bekommen, die ihnen auch nahelegen, eine moralisch überhaupt nicht eindeutige und übel triftige Entscheidung vielleicht "risikoavers" zu treffen - eben nicht abzutreiben und damit evtl. nicht zu morden. Wer das zynisch abtut mit der Bemerkung, man würde diese Frauen dazu "zwingen", zu entscheiden, "ob sie eine Schwangerschaft durchstehen wollten", der scheint mir das Thema doch noch nicht in seiner Komplexität begriffen zu haben (oder viel besser, als ich). Sorry, auch das Blutspende-Argument ist einfach überhaupt nicht gut: Es gibt vermutlich einen Unterschied dazwischen, "ein Leben zu beenden" und "ein endendes Leben nicht zu retten" (Trolley-Case!). Und man kann es nicht leugnen (und Herr Spahn scheint sich daraus auch noch irgendwelche vermutlich hanebüchenen Argumente ziehen zu wollen): Viele Frauen, die eine Abtreibung hinter sich haben, sind sich eben ihr ganzes Leben lang nicht sicher, ob das, was sie getan haben, richtig war, oder eben nicht.
"Creepy Stellen im Strafrecht"? Ich finde es creepy, sich da so sicher zu sein.