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Volk und Wirtschaft

Was genau ändert sich durch das neue Gebäudeenergiegesetz?

Jürgen Klute
Theologe, Publizist und Politiker
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Jürgen KluteSonntag, 09.04.2023

Der aktuelle IPCC-Bericht hat erneut deutlich gemacht, dass wir beim Klimaschutz keine Zeit mehr verlieren dürfen. Immerhin ist es mit einem ambitionierten Klimaschutz derzeit offensichtlich noch möglich, die Klimaerwärmung so abzumildern, dass die Folgen für uns Menschen halbwegs handhabbar bleiben. Aber das verlangt eben ein schnelles und konsequentes Umsteuern in der Energieproduktion und im Energieverbrauch.

Ein wichtiger Beitrag in diesem Sinne ist die von der Bundesregierung – genauer vom Wirtschaftsministerium – auf den Weg gebrachte Reform des Gebäudeenergiegesetzes. Laut Bundesumweltamt verursacht der Betrieb der Gebäude in Deutschland etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der CO₂-Emissionen. Die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor deutlich zu verringern ist also unumgänglich, um die völkerrechtlich verbindlich vereinbarten Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen.

Wie nicht anders zu erwarten war, hat das zu etlichen zurückweisenden Reaktionen geführt – man ist geneigt zu sagen: Ganz im Sinne der deutschen Leitkultur, die immer gut zu begründen weiß, warum etwas vermeintlich nicht geht, aber nie konstruktive eigene Vorschläge zu formulieren vermag.

Dankenswerterweise hat taz-Redakteurin Susanne Schwarz sich die Mühe gemacht, mal in den Reformvorschlag hineinzuschauen und aufzuschreiben, was das grüne Wirtschaftsministerium an Reformvorschlägen vorgelegt hat.

Im Blick ist die zentrale Regelung, dass ab 2024 in Neubauten keine fossilen Heizungsanlagen mehr eingebaut werden dürfen (gilt in Dänemark schon seit 2013, gilt in Flandern ab 2025). Daran machen sich auch die oft meinungsstarken, aber faktenfreien Debatten fest. Denn unterschlagen wird, welche Übergangsregelungen der Reformvorschlag für Bestandsheizungen vorgesehen hat. Susanne Schwarz hat sie in ihrem Beitrag detailliert aufgelistet. Und ich muss sagen: Die Reformvorschläge sind sozial recht gut ausgewogen, ganz im Gegenteil zu dem, was konkurrierende Parteien und die Fossil-Lobby behaupten und glauben machen wollen. In den Reformvorschlägen scheint sich die Ampel auch recht einig zu sein. Strittig ist offensichtlich nur die Frage, ob und in welchem Umfang die derzeitigen Mehrkosten für klimaschonende Heizsysteme finanziell durch den Staat ausgeglichen werden sollen. Wobei davon auszugehen ist, dass die Kosten für die Installation in absehbarer Zeit merklich günstiger werden und die Kosten für fossile Brennstoffe deutlich steigen werden. Finanziellen Unterstützungsbedarf gibt es also vor allem für den Transformationsprozess, aber nicht auf Dauer.

Wer sich an der Debatte über die Energiewende und im Speziellen über die Wärmewende faktenbasiert und in einem aufklärenden Sinne beteiligen will, dem sei dieser Artikel von Susanne Schwarz dringend zur (Oster-)Lektüre empfohlen. In diesem Sinne dann auch noch allen ein frohes Osterfest.

Was genau ändert sich durch das neue Gebäudeenergiegesetz?

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