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In Bonn geboren, bei Heidelberg lebend. Freier Historiker mit Schwerpunkt in der digitalen Public History, dort Kopf von und hinter @9Nov38, @DigitalPast und @Gefluechtet. Interessiert sich vor allem für europäische Zeitgeschichte, Amerikanische Geschichte und Geschichtsbilder der politischen Außenrandgruppen
Vor ziemlich genau zehn Jahren begann per Handstreich des amtierenden Außenministers Joschka Fischer ein bis heute unvermindert anhaltender Trend in der Geschichtswissenschaft: Die Erforschung der NS-Geschichte von Bundesministerien. Im Auswärtigen Amt begann es, weil dort verstorbene Ministeriale mit NSDAP-Vergangenheit keine Nachrufe mehr erhalten sollten – was in der verschworenen Gemeinschaft des „Amtes“ großen Protest auslöste.
Fischer ließ eine durchaus renommierte Kommission zusammenkommen, die im Oktober 2010 mit „Das Amt und die Vergangenheit“ ein Werk veröffentlichte, das zunächst überaus wohlwollend, später enorm kritisch diskutiert wurde. Aber ein Anfang war gemacht. Mittlerweile lassen so viele Bundesministerien, -behörden, Ämter und Institute ihre Verstrickung in den Nationalsozialismus erforschen, dass ein vorläufiger Bericht über den Gesamtstand fast 190 Seiten umfasst.
Zwei Kernproblemen bei dieser Art der Forschung, die aufgrund der neu zu hebenden Drittmittel sehr beliebt ist, muss sich dabei jede Historikerkommission stellen: Zum einen die Frage der Unabhängigkeit und Zugänglichkeit. Denn im Gegensatz zu den meisten anderen Themen sind solche Projekte nicht nur von dem finanziert, dessen Leichen im Keller man finden soll, man ist sogar darauf angewiesen, dass der Finanzier einem einen Universalschlüssel zu allen Räumen des Souterrains gibt. Zum anderen ist es die Frage, was überhaupt einen Nazi ausmacht, wenn es denn um die Durchdringung des Ministeriums mit NS-Ideologie geht. Martin Sabrow, der hier interviewt wird, sagt dazu ganz richtig, dass man nicht einfach Parteibücher zählen kann. Grauzonen gibt es in allen Fällen. Vielmehr muss es darum gehen, im ersten Schritt die Entscheidungsspielräume von Einzelpersonen wie Gruppen zu eruieren und dann zu betrachten, in welche Richtung diese Spielräume ausgenutzt wurden. Denn letztlich lässt sich eine individuelle und institutionelle Schuld nur daran präzise erkennen, wie bereitwillig mitgemacht wurde.
Quelle: Christian Staas zeit.de
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