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Auf Antrag des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer hin fanden ab April 1963 in Frankfurt die sogenannten Auschwitzprozesse statt, bei denen Befehlsgeber und Handlanger der NS-Vernichtungspolitik im KZ Auschwitz-Birkenau verurteilt wurden. Fritz Bauer, der sich als Humanist und Demokrat verstand, wusste nur zu gut, dass viele der einstigen Täter nach dem Krieg wichtige Positionen in Staat und Gesellschaft eingenommen hatten. Sein entschiedenes Eintreten für die juristische Aufarbeitung der Nazizeit zwang die Bundesrepublik, sich ihrer Vergangenheit zu stellen.
Bauer begann die Ermittlungen im Frühjahr 1959 auf der Basis von authentischen Dokumenten, die gezielte Tötungen von Auschwitz-Häftlingen durch SS-Leute belegten. Im April 1963 konnte gegen 23 SS-Angehörige und einen Funktionshäftling Anklage erhoben werden. Wenige Tage vor Weihnachten 1963 begann die Hauptverhandlung schließlich gegen 22 Angeklagte.
Der Prozess umfasste insgesamt 183 Verhandlungstage bis August 1965, in deren Verlauf 360 Zeugen vernommen wurden. Mit den Verfahren gegen jene, die an der Planung und Ausführung der „Endlösung“ beteiligt waren, wollte Bauer zum einen erreichen, dass Schuldige verurteilt werden, zum anderen aber den Deutschen auch die Verbrechen vor Augen führen, die im Dritten Reich in ihrem Namen begangen worden waren. Der jungen Generation gab Bauer eine Botschaft mit auf den Weg, die zu einer radikal neuen Haltung führen sollte: Dass es in einem Unrechtsstaat eine moralische Pflicht ist, Widerstand zu leisten.
Manchmal auch in einem Rechtsstaat, wie Bauer zeigte - immer dann, wenn er auf einem Auge blind ist.
Quelle: Catherine Bernstein Bild: Arte arte.tv
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