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Zeit und Geschichte

"Auch wenn die Urteile nun ungültig sind", sagt der frühere Richter Klaus Beer, "die Schuld bleibt."

Dirk Liesemer
Autor und Journalist
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Dirk LiesemerSamstag, 30.09.2017

Als Richter hatte Klaus Beer sechs Männer nach dem Paragraphen 175 verurteilt, dem Antischwulenparagraphen. Beer ist heute 85 Jahre alt und der einzige ehemalige Richter, der seine Urteile öffentlich bedauert. "Der Bundestag hat meine Arbeit als Verletzung der Menschenwürde klassifiziert", sagt er. "Und das ist richtig so." Trotzdem fühle er sich weiterhin schuldig. Insgesamt sind zwischen 1949 und 1969 aufgrund des Paragrafen 175 rund hunderttausend Männer verurteilt worden. Hunderte von Richtern müssten demnach Urteile gefällt haben. Ihnen fehlt leider der Mut, sich zu äußern. Vermutlich würden etliche ihre damaligen Urteile allerdings verteidigen. Doch auch nachdem der Paragraph abgemildert worden ist, dauerte das Unrecht weiter an. Die Polizei fertigte weiterhin sogenannte Rosa Listen an - und Europol sammelt bis heute Daten zu sexuellen Präferenzen. Immerhin hat Bundespräsident Steinmeier kürzlich ein Gesetz zur Entschädigung der einst Verurteilten unterzeichnet.

"Auch wenn die Urteile nun ungültig sind", sagt der frühere Richter Klaus Beer, "die Schuld bleibt."

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