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Ich bin im Jahr 1963 in der Nähe des Lotter Kreuzes an der Autobahn A 1 geboren. Aufgewachsen in einer niedersächsischen Kleinstadt namens Diepholz, lebe ich heute in Arnsberg im Sauerland. Dort sehe ich unter anderem die bekannten Talkshows im deutschen Fernsehen. Anschließend schreibe ich darüber für die FAZ.
Eines der Grundübel der deutschen Politik war in den vergangenen Jahrzehnten der Umgang mit dem Grundgesetz. Seit dessen Verabschiedung im Jahr 1949 hat man aus einem ursprünglich gut lesbaren Text mit klaren Formulierungen ein Konglomerat aus guten Wünschen in Verbindung mit teilweisen absurden Verwaltungsvorschriften gemacht. Unsere Verfassung wurde vom jeweiligen Zeitgeist ruiniert, wo alle Parteien meinten, sich verewigen zu müssen. Für diese Verfassungspanscherei gibt es genug Beispiele, eines ist die noch nicht einmal zehn Jahre alte Schuldenbremse des Art. 109 GG. Deren Bewährungsprobe steht noch bevor, wie alle makroökonomischen Indikatoren zeigen. Etwa bei der in diesem Artikel diskutierten Unternehmensverschuldung. Nun gehen Unternehmen halt pleite, wenn sie ihre Kredite nicht mehr bedienen können. Aber hier wird in einem Nebensatz ein strukturelles Problem angesprochen. So verleiteten niedrige Zinsen "Pensionsfonds und Lebensversicherer dazu, in riskantere Anlagen zu investieren, um ihre Renditeziele zu erreichen." In Wirklichkeit müssen beide die Renditeerwartungen ihrer Anleger erfüllen. Das sind nicht die berühmten Milliardäre, sondern zumeist Durchschnittsverdiener. Wenn aber Lebensversicherer mit Staatsanleihen keinen müden Cent mehr verdienen, müssen sie sich wohl bei den "riskanteren Anlagen" umsehen. Was das mit der Schuldenbremse zu tun hat? Deren Protagonisten hatten glatt übersehen, dass der Staat mit seinen Schulden zugleich seinen Bürgern eine Anlagemöglichkeit bietet. Die Schulden des einen ermöglichen die Einkommen des anderen. Muss man das in das Grundgesetz schreiben? Natürlich nicht. Deshalb ist das kein Plädoyer für eine Neuformulierung des Art. 109 GG. Dieser bietet durchaus Interpretationsspielraum für eine antizyklische Finanzpolitik, wie in dem Artikel deutlich wird. Aber es ist ein Plädoyer gegen einen Zeitgeist, der jede seiner unausgegorenen Ideen gleich in den Verfassungsrang geben will.
Quelle: Hanno Mußler faz.net
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Endlich mal ein anders Thema... :) Richtig Frank, und nur zur Info
zusätzlich (fett von mich):
Mündelsichere Anlageformen – Konservativ versus Risiko
Mündelsicher sind inländische Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, Bundes- und Länderanleihen, verbriefte Forderungen sowie festverzinste Wertpapiere und Konten bei für geeignet erklärten Banken und Sparkassen (gesetzliche Einlagensicherung). Sparbücher, Tages- und Festgeldkonten müssen ausdrücklich für geeignet erklärt werden. Aktien und Investmentfonds sind im Katalog des § 1807 BGB nicht erwähnt.
https://www.tagesgeldv...
Eine mündelsichere Geldanlage ist eine konservative Anlageform, die kaum Renditen erwirtschaftet. Gemäß § 1811 BGB kann das Vormundschaftsgericht eine alternative Anlage zu den im § 1807 BGB erklärten Anlageformen gestatten (z. B. Aktien oder Wertpapierfonds), wenn diese im Einzelfall klar erkennbare wirtschaftliche Vorteile bieten und gleichermaßen sicher sind wie Anlagen aus dem Katalog des § 1807 BGB.
Darauf waren mal verpflichtend die LV aufgebaut. Auf das "Mündelsicher". Warum ?! Weil die LV nicht die Absicht hegen durfte, ein Venture Capital mit Totalverlust darstellen zu dürfen.
Wie viel LV dienen nämlich zur Absicherung der "Hausfinanzierung" ?!
Ferner, ist die LV als Schutz für die Hinterbliebenen des Erblichenen oder Erbleichte gedacht. Umso nicht dem "Sozialstaat" gleich auf der Tasche zu liegen.
Die "Schuldenbremse" an sich, darf gar nicht in das GG rein! Denn die Staatsverschuldung dient allen Bürgern im Drohheitsgebiet der BRD und dient zu einer gewissen Rechtssicherheit..
Im Grunde genommen gehören 66% der gesamten "Renten" in inländische Anlegerhand.
Aber ich hab ja keine Ahnung, und werde schon wieder polemisch. Der Deutsche ist und bleibt eben ein Trottel vor dem Herrn.