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Kurator'in für: Volk und Wirtschaft Fundstücke Klima und Wandel
Ich schreibe „Cleantech Ing.“, einen Newsletter, über Technologien, die wir brauchen werden, um die Klimakrise zu lösen.
Das Urteil, das einer Londoner Gericht vergangene Woche fällte, sandte kleine, aber spürbare Schockwellen durch die Welt der Digital-Wirtschafts-Interessierten. Denn vor Gericht standen nicht nur die Arbeitsbedingungen von Uber-Fahrern, sondern ein ganzes Geschäftsmodell. Umso erstaunlicher ist, dass kein großes deutsches Medium das Urteil in mehr als nur einer Agenturmeldung aufgriff.
Die beiden Uber-Fahrer Yaseen Aslam und James Farrar hatten die Firma verklagt, weil sie in ihren Augen zwar die gleichen Pflichten wie Angestellte hatten, aber nicht die gleichen Rechte. Kein Mindestlohn, kein bezahlter Urlaub, keine Lohnfortzahlung, wenn man krank wird. Uber hält dagegen: Die Fahrer seien Selbständige, sie hätten alle Freiheiten der Welt, ihr Geschäft zu erweitern, neue Kunden zu gewinnen usw. Der Vorsitzende Richter hielt diese Argumentation für "ein wenig lächerlich" und sprach den Klägern Recht zu. Uber muss sie nun wie Angestellte behandeln, geht aber natürlich in Berufung gegen das Urteil.
Wie dieser Prozess ausgehen wird, dürfte alle interessieren, die Plattformen betreiben: All die Helplinge, die Deliveroos und Foodoras. Bei den letzten beiden wissen wir schon, wie schlecht sie ihre Fahrer behandeln. Es ist nur eine Frage der Zeit bis auch in Deutschland ein Urteil dazu fällt, ob die ganzen Plattform-Arbeiter in der "Gig economy" wirklich so frei sind, wie es ihre Eigentümer immer darstellen.
Quelle: Aditya Chakrabortty Bild: Alamy EN theguardian.com
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