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Urheberrechtsreform aka Uploadfilter — it's on!

Tino Hanekamp
Autor

Tino Hanekamp war Journalist und Musikjournalist, hat in Hamburg zwei Musikclubs gegründet (Weltbühne, Uebel & Gefährlich), einen Roman geschrieben (‚So was von da‘) und unlängst ein Buch über Nick Cave ('... über Nick Cave'). Er lebt im Süden Mexikos.

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Tino HanekampMontag, 24.05.2021
Der Bundestag hat die Urheberrechtsreform beschlossen, und das heißt: die Uploadfilter kommen.

Der hochumstrittene Artikel 17 der EU-Urheberrechtsreform bestimmt nämlich, dass die Plattformen künftig für alle Inhalte, die Nutzerinnen und Nutzer hochladen, urheberrechtlich verantwortlich sind. Genauer noch: Sie sollen entweder Lizenzen erwerben, die die Nutzung legal machen – oder aber "bestmögliche Anstrengungen" unternehmen, illegale Nutzungsformen von ihren Plattformen zu kehren.

Angesichts der großen Menge an Inhalten, die täglich hochgeladen wird, ist es aber de facto unmöglich, das ohne maschinelle Unterstützung zu überprüfen. Zumindest, wenn man nicht gleichzeitig jeden Uploadprozess auf Stunden und Tage dehnen möchte. Sprich: Ohne Uploadfilter wäre die Reform kaum praktikabel umzusetzen.

Netzaktivisten sorgen sich um die Freiheit des Internets, Künstlerinnen und Künstlern geht die Sache nicht weit genug bzw. in die falsche Richtung.

Ist alles sehr kompliziert, dürfte aber weitreichende Folgen haben.

Dieser Text — ein Extra-Longread — geht der Sache auf den Grund.

Auf den Punkt bringt’s die Überschrift dieses sehr viel knapperen Billboard-Artikels (Paywall): "Will German Copyright Go Kaput?"

Urheberrechtsreform aka Uploadfilter — it's on!

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Kommentare 6
  1. Thomas Wahl
    Thomas Wahl · vor mehr als 3 Jahre

    Stirbt dann auch piqd? Wir zitieren ja oft ganze Passagen .....

    1. Marcus von Jordan
      Marcus von Jordan · vor mehr als 3 Jahre

      ich glaube nicht...habe das nicht so verstanden, dass sich das Zitatrecht ändert...?

    2. Thomas Wahl
      Thomas Wahl · vor mehr als 3 Jahre

      @Marcus von Jordan Ein piq ist ja im Grunde ein Verweis auf ein „Werk“ mit Textteilen daraus. Und eben kein wissenschaftliches Werk mit Zitaten. Ich hoffe ja auch, dass es weiter erlaubt bleibt. Aber wenn ich auf Facebook einfach nur einen Textteil aus einem Artikel „zitiere“ und verlinke, was wäre das dann?

    3. Marcus von Jordan
      Marcus von Jordan · vor mehr als 3 Jahre

      @Thomas Wahl Zitate gibt es ja aber doch nicht nur bei der Wissenschaft...?
      Aber ich will mich da jetzt eh mal einlesen und kann mich gar nicht fundiert äußern dazu...

  2. Dirk Liesemer
    Dirk Liesemer · vor mehr als 3 Jahre · bearbeitet vor mehr als 3 Jahre

    Also vielleicht missverstehe ich ja den Piq, aber die Künstler sehen ihre Rechte nicht durch die Upload-Filter verletzt, sondern durch die aus ihrer Sicht zu laxe deutsche Gesetzgebung. Peter Maffay, auf den in einem der oben verlinkten Texte explizit Bezug genommen wird, hat kürzlich in der SZ geschrieben: "Die geplante Änderung des Urheberrechts bedeutet eine Teilenteignung von Künstlern." Und auch: "Die EU-Richtlinie zur Anpassung des Urheberrechts zielt eigentlich darauf ab, die digitalen Plattformen in die Pflicht zu nehmen und ihnen aufzuerlegen, für eine transparente und korrekte Abrechnung der kreativen Leistungen Sorge zu tragen. Das Gegenteil wird künftig der Fall sein. Butterweiche Formulierungen im deutschen Gesetzestext führen letztendlich zu einer Umkehr der Lizenzpflicht. Google, Youtube, Facebook & Co. sind zwar gehalten, sich um die Klärung der Lizenzrechte zu bemühen, dazu verpflichtet sind sie nicht. Im Zweifel muss also der Künstler seine Tantiemen aktiv eintreiben – irgendwo auf der Welt im Dickicht verschachtelter Konzernstrukturen." https://blendle.com/i/... oder auch hier: https://www.sueddeutsc...

    1. Tino Hanekamp
      Tino Hanekamp · vor mehr als 3 Jahre

      Schlampig geschrieben und jetzt geändert. Danke für den Hinweis und die auch darüber hinaus sachdienlichen Erläuterungen und Links!

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