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Kurator'in für: Fundstücke Medien und Gesellschaft
Mag es, gute Geschichten zu erzählen.
Mag es, gute Geschichten zu lesen.
Mag es, gute Geschichten zu teilen. Das tut er hier.
Mag es gar nicht, in der dritten Person über sich zu schreiben.
Derzeit verhandeln die Richterïnnen des Bundesverfassungsgerichts über das BND-Gesetz. Ein Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, Journalistïnnen und Verbänden klagte vor zwei Jahren gegen die "strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung".
Es geht um die Frage, wie weitgehend der Geheimdienst Ausländerïnnen überwachen darf. Derzeit gibt es quasi keine Schranken. Das gilt auch für Journalistïnnen – und genau daran stören sich die Klägerïnnen. Wer mehr über das Verfahren wissen will, wird im Liveblog von Netzpolitik bestens informiert.
Daniel Moßbrucker hat drei Jahre als Referent für Internetfreiheit für Reporter ohne Grenzen gearbeitet. Die Organisation ist einer der Beschwerdeführerïnnen, insofern ist Daniel nicht unabhängig. Seine Argumentation finde ich aber sachlich und nachvollziehbar.
In seinem Text nimmt sich Daniel Aussagen der ehemaligen BND-Präsidenten Gerhard Schindler und August Hanning vor. Die Geheimdienstler stellen in Interviews fünf Behauptungen auf, die immer wieder unkritisch wiedergegeben werden:
1. Ein universeller Schutz der Kommunikation sei nicht im Sinne der Gründerväter des Grundgesetzes.
2. Was die Klägerïnnen fordern, gebe es nirgendwo sonst auf der Welt.
3. Gelte das Kommunikationsgeheimnis global, könne der BND keine Terroristïnnen mehr überwachen.
4. Würden Journalistïnnen vor Überwachung geschützt, würden sich Terroristïnnen als Journalistïnnen tarnen.
5. Den BND interessiere journalistische Kommunikation gar nicht.
Zitat für Zitat widerlegt Daniel die Thesen, nüchtern und mit vielen weiterführenden Links. Teils verdrehen Schindler und Hanning die Wahrheit derart dreist, dass ich von bewussten Lügen sprechen würde. Zum Beispiel sagt Hanning:
Journalisten stehen nicht im Focus der strategischen Aufklärung des BND, ja sie sind als Aufklärungsziel in aller Regel völlig irrelevant. Ich habe während meiner Amtszeit nie erlebt, dass relevanten Information von Journalisten (...) gewonnen wurden.
Darauf entgegnet Daniel:
Diese Aussage ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. August Hanning selbst musste auf einer Pressekonferenz 2005 einräumen, dass der BND (mindestens) in den 1990er Jahren Journalistïnnen in Deutschland überwachen ließ, um Informantïnnen in den eigenen Reihen zu enttarnen.
Und 2017 enthüllte der Spiegel, dass der BND von 1999 an, also während Hannings Amtszeit, mindestens 50 Telefon- und Faxnummern oder E-Mail-Adressen von Journalistïnnenen oder Redaktionen auf der ganzen Welt überwachte. Darunter waren BBC, Reuters und die New York Times.
Ich hoffe, dass Journalistïnnen, die über das BND-Gesetz berichten, Daniels (von mir leicht gekürztes) Fazit beherzigen:
Es ist hoffentlich deutlich geworden, dass sich kritische Recherche lohnt, wenn Geheimdienstler die eigenen Interessen vertreten. Es gehört zu ihrem Geschäft, mit Schreckensszenarien Unsicherheit zu schüren, um damit eine Ausweitung von Befugnissen zu erreichen. Je häufiger sie das Wort "Terrorist" in den Mund nehmen, desto mehr Vorsicht ist geboten — auch und gerade bei Journalistïnnen, die über dieses Thema berichten. Sämtliche hier kritisierten Aussagen blieben in den Original-Interviews unwidersprochen und werden seitdem vielfach abgeschrieben. Das ist gefährlich. Man mag über die Abwägung zwischen Sicherheit und Pressefreiheit unterschiedlicher Meinung sein, aber mit Angst eine Debatte im Keim zu ersticken, kann nicht die vernünftige Lösung sein.
Quelle: Daniel Moßbrucker Bild: Marco Verch medium.com
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