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Die Wasserrahmenrichtlinie gilt als eines der ambitioniertesten EU-Umweltgesetze. Ziel der Richtlinie war es, für alle Oberflächengewässer in der Europäischen Union bis Ende des Jahres 2015 einen „guten ökologischen und einen guten chemischen Zustand“ zu erreichen und für alle erheblich veränderten oder künstlichen Gewässer zumindest ein „gutes ökologisches Potential“ und einen „guten chemischen Zustand“. Dabei wurde von vornherein die Option einer Verlängerung bis zum Jahr 2027 eingeräumt. Rund 17 Jahre seit Bestehen der Wasserrahmenrichtlinie und rund 30 Jahre vor Ablauf der endgültigen Frist überprüft die Europäische Kommission nun, wie in Artikel 19 der WRRL vorgesehen, ob die Richtlinie „fit for purpose“ ist, also ob sie geeignet ist, die Ziele des Gewässerschutzes durch die geltende Gesetzgebung zu erreichen.
Umweltorganisationen fürchten, dass der „Fitnesscheck“ von Gruppierungen der Industrie, der Landwirtschaft und zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten dafür missbraucht werden könnte, die Richtlinie zu verwässern oder die Sanierung der Gewässer weiter hinauszuschieben.
Hunderte Organisationen und Vereine in ganz Europa haben deshalb eine Aktion für ein starkes Wassergesetz gestartet. Mit dem Slogan „Rette unser Wasser“ rufen sie die EU-Bürgerinnen und -Bürger dazu auf, sich für die Beibehaltung der Wasserrahmenrichtlinie und mehr Engagement bei der Umsetzung einzusetzen.
Dieser Text bietet einen ausführlichen Überblick über die Wasserrahmenrichtlinie und die Bedrohungen europäischer Gewässer.
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Quelle: Sonja Bettel Bild: Sonja Bettel riffreporter.de
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