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Kurator'in für: Fundstücke Medien und Gesellschaft Flucht und Einwanderung Feminismen
Reporter, Kurator, Autor für deutsche und internationale Medien. Studium der Politikwissenschaft/Anthropologie. Themen: Weiße Mehrheitsgesellschaft, MENA, Autokratien, Kapitalismuskritik, Feminismus und kritische Theorie.
Sehr häufig tauchen Diskussionen im Zuge von Polizeigewalt auf, die auf juristische Fragen zielen. Darf ich die Polizei beim Einsatz filmen? Darf ein*e Beamt*in meine Personalien kontrollieren? Welche Drohungen durch die Polizei sind zulässig? Welche Zwangsmaßnahme rechtmäßig?
Dieser Text behandelt die aktuelle Diskussion rund um die Anwendung von Zwangsmaßnahmen durch die Polizei gegen Demonstrant*innen. Aufhänger ist die Aussage eines Polizisten in Berlin, der mit "unfassbaren Schmerzen" drohte, falls ein Protest nicht aufgelöst werden sollte. Ins Rollen gebracht wurde diese Diskussion auch von Bildern, die zeigen, wie Polizist*innen sogenannte Schmerzgriffe anwenden, um Demonstrant*innen abzuführen.
Es kommen in dieser Analyse Jurist*innen zu Wort, die diese Maßnahme einschätzen und dabei der Polizei widersprechen. Die Sicherheitsbehörden argumentieren, dass die genannten Zwangsmaßnahmen oder ihre Androhung recht- und verhältnismäßig seien. Dabei verweisen sie unter anderem auf den "Erhalt der Einsatzfähigkeit der vor Ort befindlichen Polizeimitarbeitenden und die Vermeidung von körperlichen Überlastungen mithin körperlichen Verletzungen". Die juristische Expertise kommt dagegen zu einem anderen Ergebnis.
Auf die Frage, ob sich der Beamte bei den Geschehnissen auf der Danziger Straße rechtmäßig verhalten habe, antwortet die Polizei, dass in dem Video die Androhung einer möglichen und rechtlich zulässigen Transport- und Kontrolltechnik zu sehen sei. Anders sieht das Prof. Dr. Joachim Wieland, Inhaber des Lehrstuhls u.a. für Öffentliches Recht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. "Das Vorgehen der Berliner Polizei verstößt gegen das Polizeirecht beherrschende Verhältnismäßigkeitsprinzip", so Wieland gegenüber LTO. Die Polizei sei nicht nur bei der Anwendung, sondern auch schon bei der Androhung von unmittelbarem Zwang an das Verhältnismäßigkeitsprinzip gebunden.
Laut der Einschätzung des Verwaltungsrechtlers Patrick Heinemann könnten die betroffenen Demonstrant*innen die Frage nach der Recht- und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen in einem Eilverfahren vor Gericht klären lassen. Ein entsprechendes Urteil würde zumindest mehr juristische Klarheit in diese Debatte bringen.
Quelle: LTO Bild: Bild: picture all... www.lto.de
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Die Polizei in Rechtsstaaten muss eben ... besser... sein.