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Seit 35 Jahren Journalist, seit 20 Jahren “Unternehmerjournalist” - lange
bevor entrepreneurial journalism Buzzword auf Konferenzen wurde.Mitgründer und Geschäftsführer von AlgorithmWatch.org. Vorstandsmitglied bei Reporter ohne Grenzen Deutschland und im Beirat des Whistleblower-Netzwerks.
OK, dieser Text ist Schwarzbrot. Aber jeder Wahrnehmungsberechtigte der VG Wort sollte ihn lesen. Martin Vogel, der vor dem BGH das Urteil gegen die Verwertungsgesellschaft erstritten hatte, legt dar, wie die VG Wort noch immer mit allen Mitteln (auch solchen, die wahrscheinlich rechtswidrig sind) versucht, die Autoren über den Tisch zu ziehen. Es ist ein Trauerspiel, vor allem auch der viel zu wenig beleuchtete Aspekt, dass sich das Deutsche Patent- und Markenamt, die Aufsichtsbehörde für die VG Wort, standhaft weigert, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und komplett untätig bleibt. Nur ein Beispiel: „Was die VG Wort in Kenntnis des Urteils des BGH ,Verlegeranteil' vom 21.4.2016 zu tun beabsichtigt, wäre strafbare Untreue. Mit jeder weiteren Verzögerung bei der Rückforderung der an Verleger unter Vorbehalt ausgezahlten Gelder vergrößert sich der Schaden, der den allein berechtigten Urhebern als den Treugebern zugefügt wird. Das sollte auch die Aufsicht wissen. Dieser sollte auch bewusst sein, dass die Möglichkeit, dass sie Beihilfe zu einer solchen Untreue begehen könnte, nicht von der Hand zu weisen ist." Natürlich kann man darauf hinweisen, dass die VG Wort in all diesen Fragen anderer Ansicht ist als Vogel. Aber das war sie immer — und in drei Instanzen haben ihr die Richter, zuletzt die des höchsten deutschen Gerichts, ihre Auffassung um die Ohren gehauen und Martin Vogel Recht gegeben.
Quelle: Martin Vogel perlentaucher.de
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