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Jahrgang 1978, Journalistin und Autorin. Sie studierte Neuere deutsche Literaturwissenschaft und Geschichte in Bochum.Texte von ihr wurden unter anderem in der FR, FAZ, auf ZEIT ONLINE und in der Neuen Rundschau veröffentlicht. Sie ist Mitherausgeberin der Zeitschrift Pop. Kultur und Kritik, für die sie regelmäßig über Pop und Kunst schreibt. Außerdem ist die Mitglied der Redaktion von 10nach8, eine Kolumne und ein Autorinnen-Kollektiv bei ZEIT ONLINE.
... wird zu einer Straftat. Nach vielen Anläufen wurde über die wichtige Änderung im Sexualstrafrecht am 15. Mai 1997 im Bundestag abgestimmt. Ohne Widerspruchs- und Versöhnungsklausel. Das hatten Parlamentarierinnen über Fraktionsgrenzen hinweg in einem Gruppenantrag nach vielen Versuchen erkämpft. In der ZEIT hieß es: "Die Ostverträge waren nichts dagegen." Anlässlich dieser wichtigen Zäsur vor 25 Jahren hat der Deutschlandfunk noch mal die Geschichte der Reform skizziert und viele O-Töne zusammengesucht, die die gesellschaftliche Mentalität Ende der 90er-Jahre zeigen. Neben Vergewaltigungsmythen wurden vor allem konservative Familienmodelle als Argument gegen die Sexualstrafrechtsreform benutzt. Die Ehe als Institution vor dem Eingriff des Staates retten. Dieses Argument war der FDP und CDU-Fraktion wichtiger als Frauen vor Gewalt in der Ehe zu schützen. Dieser sehr gute Beitrag blickt anhand eines Interviews mit Ulla Schmidt, die spätere Gesundheitsministerin und damalige Mitinitiatorin der fraktionsübergreifenden Frauenkoalition, auch auf die heutige Situation von Gewalt bedrohter Frauen:
Bleibt die Frage, ob Frauen heute in Deutschland – egal, ob verheiratet oder nicht – durch die Strafrechtsreform besser vor sexueller Gewalt geschützt sind. „Rechtlich ja, aber faktisch nicht. Wir müssen jetzt sehen, dass jede dritte Frau von Gewalt betroffen ist“, sagt die Sozialdemokratin Ulla Schmidt heute.
Quelle: Monika Dittrich Bild: stock&people www.deutschlandfunk.de
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