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Feminismen

"Die Ostverträge waren nichts dagegen“: Vergewaltigung in der Ehe

Mascha Jacobs
Journalistin und Mitherausgeberin von Pop. Kultur und Kritik
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Mascha JacobsSonntag, 15.05.2022

 ... wird zu einer Straftat. Nach vielen Anläufen wurde über die wichtige Änderung im Sexualstrafrecht am 15. Mai 1997 im Bundestag abgestimmt. Ohne Widerspruchs- und Versöhnungsklausel. Das hatten Parlamentarierinnen über Fraktionsgrenzen hinweg in einem Gruppenantrag nach vielen Versuchen erkämpft. In der ZEIT hieß es: "Die Ostverträge waren nichts dagegen." Anlässlich dieser wichtigen Zäsur vor 25 Jahren hat der Deutschlandfunk noch mal die Geschichte der Reform skizziert und viele O-Töne zusammengesucht, die die gesellschaftliche Mentalität Ende der 90er-Jahre zeigen. Neben Vergewaltigungsmythen wurden vor allem konservative Familienmodelle als Argument gegen die Sexualstrafrechtsreform benutzt. Die Ehe als Institution vor dem Eingriff des Staates retten. Dieses Argument war der FDP und CDU-Fraktion wichtiger als Frauen vor Gewalt in der Ehe zu schützen. Dieser sehr gute Beitrag blickt anhand eines Interviews mit Ulla Schmidt, die spätere Gesundheitsministerin und damalige Mitinitiatorin der fraktions­übergreifenden Frauenkoalition, auch auf die heutige Situation von Gewalt bedrohter Frauen:

Bleibt die Frage, ob Frauen heute in Deutschland – egal, ob verheiratet oder nicht – durch die Strafrechtsreform besser vor sexueller Gewalt geschützt sind. „Rechtlich ja, aber faktisch nicht. Wir müssen jetzt sehen, dass jede dritte Frau von Gewalt betroffen ist“, sagt die Sozialdemokratin Ulla Schmidt heute.
"Die Ostverträge waren nichts dagegen“: Vergewaltigung in der Ehe

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