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Kurator'in für: Technologie und Gesellschaft Fundstücke
Promovierte Literaturwissenschaftlerin. Schwerpunkte: Digitaler Journalismus, Journalistenausbildung und Medienkompetenz. Chefredakteurin der Berliner Gazette (https://berlinergazette.de) und Professorin für digitalen Journalismus an der Macromedia University of Applied Sciences. Kann sich die Namen ihrer Student*innen merken.
Mein Postfach ist in den letzten Tagen voller E-Mails: Besorgte Künstler, die mir gerne weiterhin News über ihre Kunst schicken wollen, schreiben mir ebenso wie die Bloggerin von nebenan, deren Newsletter ich vor zehn Jahren abonniert habe. Alle kümmern sich, wollen es richtig machen, wenn am Freitag die neue DSGVO in Kraft tritt. Immer wieder liest man von den 20 Millionen Euro, die als Strafe fällig werden, wenn man dies und jenes nicht beachtet. Sorge um Datenschutz ist toll, Panik ist doof. Deswegen ist der Beitrag von Jurist Malte Engeler zu empfehlen, der vor Augen führt, dass sich das Verhalten der Behörden nicht über Nacht ändern wird. Er erinnert auch daran, dass die DSGVO ein Gesetz für die UserInnen ist und nicht gegen sie. Natürlich ist es wichtig, sich zu informieren, wenn man Inhalte im Netz anbietet und Daten verarbeitet. Man kann sich jedoch auch dafür interessieren, was man als UserIn jetzt eigentlich alles so anstellen kann mit der DSGVO im Rücken.
Quelle: Malte Engeler netzpolitik.org
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Ich halte die DSGVO im Grundsatz für eine gute Sache, auch wenn die Umsetzung für den einzelnen Blogger, d.h die Erstellung einer Datenschutzerklärung nicht ganz trivial ist. Was ich nach wie vor total vermisse, ist eine wirkliche Wahlmöglichkeit: Auch nach der DSGVO informieren mich alle Seiten, dass sie Cookies setzen und mich tracken. Ablehnen kann ich das nirgends. Ich werde höchstens auf die Datenschutzerklärung verwiesen und dort müsste ich mich dann direkt an den Anbieter bzw. seinen Datenschutzbeauftragten wenden und Auskunft über die von mir gespeicherten Daten und ggf. eine Löschung verlangen. Das wird im Alltag kaum jemand machen. Vor allem, wenn beim nächsten Besuch wieder Cookies gesetzt werden. Bin mal gespannt, ob und inwieweit das in der Privacy-Verordnung aufgegriffen wird.
Mein persönliches Problem sind nicht die Bußgelder - ich bezweifle dass sich irgendeine Behörde um mein popeliges Wordpress-Blog kümmert. Das Problem ist die sprunghaft erhöhte Angriffsfläche für Abmahnungen von nicht wohlgesonnen KonkurrentInnen am Markt - wenn ich einen Fehler mache, können die ihre AnwältInnen beauftragen und ich muss abwägen ob ich die 800€ für die Geschäftsgebühr nicht habe oder ob ich das Geld für einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang nicht habe.
Die DSGVO ist gut gedacht, solange sie aber nicht mit einer spürbaren Entschärfung des deutschen Abmahnwesens einher geht ist sie eben auch sehr problematisch.