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Europa

Die EU ringt mit der von Deutschland eingeschleppten Schuldenbremse

Jürgen Klute
Theologe, Publizist und Politiker
Zum Kurator'innen-Profil
Jürgen KluteDienstag, 12.12.2023

Die deutsche Schuldenbremse, die im Grundgesetz und in den Verfassungen der Bundesländer festgeschrieben ist, ist wohl das dümmste, was Politikerinnen und Politikern in neuerer Zeit eingefallen ist, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimasonderfond gezeigt hat. Deshalb gelangt es 2011/2012 Merkel und Schäuble auch nicht, diese absurde Regelung eins zu eins auf die EU-Ebene zu übertragen. Mit dem Euro-Stabilitätspakt gelang der damaligen Bundesregierung aber immerhin eine Schuldenbremse light auf EU-Ebene durchzusetzen, die irreführenderweise den Titel Stabilitäts- und Wachstumspakt trägt. Denn diese Regel blockiert sowohl die ökonomische Entwicklung der EU als auch die energiepolitische Transformation. Genau deshalb bemüht sich die EU und insbesondere das Europäische Parlament derzeit um eine Reform dieses Paktes, die die starren und fortschrittsblockierenden EU-Schuldenregeln im Interesse einer zeitgemäßen Wirtschaft- und Klimapolitik auflösen sollen. Das ist allerdings nicht ganz einfach, wie János Allenbach-Ammann in seinem Artikel für Euractiv beschreibt.

Die EU ringt mit der von Deutschland eingeschleppten Schuldenbremse

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Kommentare 3
  1. Thomas Wahl
    Thomas Wahl · vor einem Jahr · bearbeitet vor einem Jahr

    Ob sich diese Schuldenbremse als dumm oder positiv herausstellt, das werden wir sehen. Die Ökonomenzunft ist jedenfalls gespalten. Das jüngste 45. Ökonomenpanel von ifo und FAZ ergab:

    "Rund die Hälfte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer spricht sich dafür aus, die Schuldenbremse zu reformieren oder abzuschaffen: 44% wollen sie erhalten, aber reformieren, 6% wollen sie gänzlich abschaffen." Es gibt also für beide Sichtweisen wissenschaftliche Argumente. Und klar ist auch, die Schuldenbremse ist nicht absolut und erlaubt durchaus Flexibilität.

    "Die Schuldenbremse ist in den Artikeln 109 und 115 des Grundgesetzes verankert. Sie sieht eine strukturelle und eine konjunkturelle Komponente vor. Die strukturelle Komponente beschränkt die Möglichkeit der Bundesregierung zur Neuverschuldung auf jährlich 0,35% des nominellen Bruttoinlandsprodukts. Die konjunkturelle Komponente erlaubt die Aufnahme zusätzlicher Schulden während eines konjunkturellen Abschwungs, die im Falle einer Besserung der konjunkturellen Lage wieder zurückzuführen sind. Zudem gibt es eine Ausnahmeregel („escape clause“), die es dem Bundestag mit einfacher Mehrheit erlaubt, die Schuldenbremse im Falle von Naturkatastrophe oder anderen außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen, auszusetzen. ….. Die Ökonominnen und Ökonomen erwarten mehrheitlich, dass sich die Staatsschuldenquote sowohl kurz- als auch mittelfristig in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts verbessern wird. Jedoch gehen die VWL-Professorinnen und VWL-Professoren davon aus, dass das Urteil in den nächsten ein bis zwei Jahren zu einer Verschlechterung der politischen und wirtschaftlichen Situation beiträgt. Eine Verschlechterung der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung wird von 52% der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet. Mit Blick auf den Wandel der Wirtschaft hin zu modernen Technologien und Branchen sind es 46%, beim Klimaschutz sind es ebenso 46% und bei der politischen Stabilität sogar 59% der Ökonominnen und Ökonomen, die negative Folgen aufgrund des Urteils erwarten. Auf die mittlere Frist - also die nächsten fünf bis zehn Jahren – hellt sich die Einschätzung zumindest leicht auf. Mit Blick auf die mittelfristige allgemeine wirtschaftliche Entwicklung erwarten nur 24% eine Verschlechterung durch das Urteil, 28% erwarten sogar eine Verbesserung und die meisten erwarten keinen Einfluss (42%). Ähnlich verhält es sich für den Wandel der Wirtschaft zu modernen Technologien und Branchen sowie den Klimaschutz und die politische Stabilität. Dort erwartet jeweils ein Drittel auch noch in fünf bis zehn Jahren eine Verschlechterung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mehr als 40% der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehen aber keinen Einfluss d auf diese Bereiche durch das Urteil."

    Wir sollten also gelassener reagieren. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimasonderfond ist m.E. kein wirklicher Beweis für oder gegen die Bremse. Zumal es ja offensichtlich noch Möglichkeiten gibt neue Schulden zu machen.

    https://www.ifo.de/fak...

  2. Georg Schneider
    Georg Schneider · vor einem Jahr

    Die Schuldenbremse soll Bürgerinnen und Bürger vor einer ausgabewütigen Politik bewahren, die eben leider meist den Konsum "fördern" wollen. Sie war und ist nicht gegen sinnvolle Zukunftsinvestitionen gerichtet.

  3. Der Barde Ralph
    Der Barde Ralph · vor einem Jahr

    Diese Bremse geht ja auf Schäuble zurück, der damit im Jahre 2009, die niedrige Zuwendung im Haushalt, für den Sozialen Bereich zu rechtfertigen.
    Scholz sorgte später dafür, das diese Bremse einen Verfassungsstatus erhält.
    Heute fällt ihm diese Bremse auf die Füße.
    Die FDP will wieder genau das gleiche Spiel spielen: im Sozialen Bereich einsparen.

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