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Kurator'in für: Europa Fundstücke Volk und Wirtschaft
Jahrgang 1953, geboren in Bünde/Westfalen. Nach dem Studium der evangelischen Theologie in Bielefeld und Marburg/Lahn ab 1989 Leiter des Industrie- und Sozialpfarramtes des Kirchenkreises Herne. Von 2007 bis 2009 Referent für Sozialethik an der Evangelischen Stadtakademie Bochum. Von 2009 bis 2014 Mitglied des Europäischen Parlaments (DIE LINKE). Mein persönliches Highlight im EP: Ich war Berichterstatter für die Zahlungskontenrichtlinie, die jedem legal in der EU lebenden Menschen das Recht auf ein Bankkonto garantiert. Seit 2014 freiberuflich tätig. Publizist. Diverse Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Publikationen, seit Dezember 2016 Herausgeber des Europa.blog und seit Juni 2020 auch Herausgeber des "Ruhrpott Podcast".
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Die EU und ihre Vorläuferorganisationen wurden gegründet, um Kriege in Europa zukünftig zu vermeiden. Nicht zuletzt sollte Deutschland als der Hauptkriegstreiber im 19. und 20. Jahrhundert durch die EU politisch eingehegt werden. Vor diesem Hintergrund sollte der hier empfohlene Betrag m. E. gelesen werden.
Unklar blieb bei der Entwicklung der EU bis zum heutigen Tage allerdings, wie weit eine politische Integration innerhalb der EU gehen soll: Soll es ein enger Staatenbund bleiben oder eine Art Bundesstaat werden? Immerhin wurde in den EU-Verträgen geregelt, dass EU-Recht Vorrang vor mitgliedsstaatlichem Recht hat. Aber zum einen fehlen der EU als Institution die Mittel eines Gewaltmonopols, um diesen Anspruch im Konfliktfall durchzusetzen. Zum anderen konkurriert dieser EU-Anspruch immer wieder mit Souveränitätsvorstellungen und mit unter auch – wie im Falle der Bundesrepublik Deutschland – mit Teilen des Grundgesetztes, nämlich mit denen, die als nicht disponibel gelten (GG Art. 1 – 20).
In dem hier empfohlenen Artikel geht es um diesen Konflikt – aber nicht im Blick auf Polen oder Ungarn, die vielen Leserinnen wohl als erste Kandidaten einfallen dürften, wenn es um Kompetenzkonflikte zwischen der EU-Ebene und mitgliedsstaatlicher Ebene geht. Es geht um den viel brisanteren Konflikt zwischen Bundesverfassungsgericht (BVG) und EuGH im Blick auf die Anleihenkäufe der EZB im Zuge der sogenannten Eurokrise. Der EuGH sieht die Anleihenkäufe der EZB durch ihr Mandat gedeckt, das BVG nicht. Die EU-Kommission hat daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung auf den Weg gebracht. Nach bundesdeutschem Recht hat die Bundesregierung allerdings – ganz im Sinne einer rechtsstaatlichen Gewaltenteilung – kein Weisungsrecht gegenüber dem BVG. Das ist mit wenigen Worten beschrieben die Konfliktlage.
Der hier empfohlene Spiegel-Artikel von Markus Becker, Sophie Garbe, Ralf Neukirch und Christian Reiermann stellt diesen Konflikt detailliert und sachkundig dar. Angesichts der politischen Brisanz im Blick auf die Zukunft der EU (die polnische Regierung schaut sehr genau und interessiert auf diesen Konflikt zwischen EU-Kommission und der Bundesregierung in Berlin) kann ich diesen Artikel jedem und jeder empfehlen, der/die sich mit EU-Politik befasst bzw. sich für die EU interessiert – nicht zuletzt auch im Blick auf das Projekt der „Konferenz zur Zukunft der EU“. Praktisch entscheidet sich die Zukunft der EU wohl eher an solchen konkreten Konflikten als in einer Zukunftskonferenz. Und damit wird eben auch über die Frage von Krieg und Frieden in Europa entschieden. Scheitert die EU mittelfristig an Konflikten wie dem zwischen dem BVG (dessen Richterinnen nicht zwangsläufig der Idee der EU zugeneigt sein müssen) und dem EuGH, dann werden kriegerische Konflikte auch in Europa wieder zu einer realen Option. Für das BVG scheint das allerdings nicht von Relevanz zu sein. Diese kommentierende Anmerkung kann ich mir hier nicht verkneifen!
Quelle: Markus Becker, Sophie Garbe, Ralf Neukirch und Christian Reiermann Bild: Uli Deck / PICTUR... Artikel kostenpflichtig www.spiegel.de
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ok. Allerdings kann ich mir nicht verkneifen :- ) zu sagen, dass Zukunftskonferenzen ja vielleicht genau das ändern können: feststellen was und wie weit die EU-Bürger die Integration wollen. Und dass gerade die nicht-disponablen GG-Anteile eben nicht unbedingt auf Finanzielles mit der EU bezogen sind/sein sollten (selbst wenn das BVerfG aktuell formal im Recht sein sollte).