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Als psychologische Beraterin unterstütze ich alleinstehende Personen mit Kinderwunsch, baue ein Informationsportal für Co-Elternschaft auf und engagiere mich ehrenamtlich bei Solomütter Deutschland e.V.
2017 brachte die Ehe für alle, doch damit ist es noch nicht getan. Auch das Abstammungsrecht soll geändert werden, das fordert zumindest die Bundesfraktion der Grünen. Denn die aktuelle Rechtslage wird Kindern aus Regenbogenfamilien nicht gerecht.
Bei heterosexuellen Ehen ist es nämlich so, dass der Ehemann automatisch der zweite rechtliche Elternteil des neugeborenen Kindes ist - unabhängig davon, ob er tatsächlich der biologische Vater ist oder nicht. Diese Abstammungsregel wurde jedoch noch nicht um die Ehefrau der Mutter in einer lesbischen Partnerschaft erweitert.
Somit bleibt der zweiten Mutter nur der Weg der Stiefkindadoption, ein schwieriger und oft auch entwürdigender Prozess. Hier besteht laut Grünen-Abgeordneter Ulle Schauws noch ziemlich viel Handlungsbedarf, um die aktuelle unfaire Regelung zu beseitigen. Sie sagt:
"Die aktuelle Rechtslage diskriminiert Kinder, die in gleichgeschlechtliche Ehen oder Partnerschaften hineingeboren werden. Ihnen fehlt die Rechtssicherheit auf einen zweiten Elternteil und zwar von Geburt an. ..."
Die Zahl der Regenbogenfamilien steigt beständig an und da der Beschluss zur Ehe diesen Familien auch den Weg zu einer gemeinschaftliche Adoption geebnet hat, ist es an der Zeit, auch das Abstammungsrecht an die modernen Familienrealitäten anzupassen.
Quelle: Ulrike Heidenreich Bild: picture alliance ... sueddeutsche.de
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